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Geflügelpest: Neue Verdachtsfälle im Kreis Plön bestätigt

Kreis Plön (t). Im Kreis Plön haben sich weitere Verdachtsfälle auf Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt. Damit wurden jetzt an insgesamt zehn Stellen Wildvögel mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 aufgefunden (Ascheberg, Belau, Dersau, Fargau-Pratjau, Laboe, Plön (Fegetasche, Prinzeninsel, Schöhsee) Schellhorn, Wahlstorf). In der Folge hat das Kreisordnungsamt als zuständige Behörde jetzt das gesamte Kreisgebiet zum Beobachtungsgebiet erklärt und insgesamt neun Sperrbezirke festgelegt. Nach den Regelungen der Geflügelpestverordnung beträgt der Radius des Beobachtungsgebiets um den Fundort des jeweils verendeten Vogels mindestens zehn Kilometer. „Durch die räumliche Verteilung der Fundorte und die weitreichende Ausdehnung des jeweiligen Beobachtungsgebietes liegen bis auf wenige Gemeinden im Bereich des Amtes Bokhorst/Wankendorf und des Amtes Lütjenburg praktisch alle Gemeinden innerhalb eines dieser Zehn-Kilometer-Radien“, informiert Landrätin Stephanie Ladwig. „Daher wurde das gesamte Kreisgebiet bis auf Weiteres als Beobachtungsgebiet mit einheitlichen Beschränkungen festgelegt.“ Diese Maßnahme ist dadurch gerechtfertigt, dass aufgrund der Aggressivität des Virus und des Bewegungsverhaltens von Wildvögeln davon auszugehen ist, dass in allen Gemeinden des Kreises Wildvögel von der Geflügelpest befallen sind. Darüber hinaus werden laufend weitere tote Vögel im Kreis aufgefunden. Für das Beobachtungsgebiet gelten ein Verbringungs- (Ein- und Ausfuhr) und ein Auswilderungsverbot von gehaltenen Vögeln. Wer einen Hund oder eine Katze hält muss sicherstellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Ausgenommen von dieser Regelegung sind lediglich der Einsatz und die Ausbildung von Jagd- und Diensthunden sowie von Suchhunden nichtbehördlicher Hilfsorganisationen. Im Rahmen der jagrechtlichen Bestimmungen darf die Jagd auf Federwild ausgeübt werden. Neben dem kreisweiten Beobachtungsgebiet hat das Kreisordnungsamt außerdem Sperrbezirke mit einem Radius von jew. mindestens 3 km um den Fundort der Vögel eingerichtet. Die vorgenannten Einschränkungen in den Beobachtungsgebieten zum Verbringungs- und Auswilderungsverbot sowie zum Halten von Hunden und Katzen gelten auch hier. Darüber hinaus gelten in den Sperrbezirken weitere Restriktionen. Beispielsweise dürfen Bruteier und auch kein frisches Fleisch oder Fleischerzeugnisse, die von Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen wurden, diesen verlassen. Die Geflügelbestände in den Sperrbezirken werden zudem regelmäßig untersucht. Link: Allgemeinverfügungen zur Festsetzung der Sperrbezirke Link: Übersichtskarte Beobachtungsgebiet und Sperrbezirke Die Kreisverwaltung weist bei dieser Gelegenheit auch noch einmal auf die sog. Aufstallpflicht für Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln hin. Zum Schutz gegen die Geflügelpest müssen diese Tiere im gesamten Kreisgebiet in geschlossenen Käfigen oder anderen geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden. Link: Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung Plön für Fragen zur Geflügelpest ist weiterhin von montags bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr erreichbar. Aufgrund der kaum noch vorhandenen Nachfrage wird das Bürgertelefon am Wochenende nicht mehr besetzt. Informationen und Karten zur Geflügelpestsituation sind auf der Internetseite des Kreises Plön www.kreis-ploen.de abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt laufend. Informationen auch auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein.


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