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Reporter Eutin

Regie führen im eigenen Leben

Ansprechpartner für umfassende Beratung: Klaus Häring, Geschäftsführer des Betreuungsvereins Ostholstein.

Ansprechpartner für umfassende Beratung: Klaus Häring, Geschäftsführer des Betreuungsvereins Ostholstein.

Eutin (aj). Es geschieht immer wieder, dass Klaus Häring nach einem ausführlichen Gespräch den sprichwörtlichen Stein vom Herzen seines Gegenüber fallen hört. Der Geschäftsführer des Betreuungsvereines Ostholstein informiert Ratsuchende zu Fragen der Patienten- und Betreuungsverfügung sowie zur Vorsorgevollmacht: „Viele Menschen gehen mit dem Gefühl ‚Ich habe es endlich gemacht!‘“, berichtet der Sozialpädagoge, der sich unter anderem auf das Sozialmanagement spezialisiert hat. Wer sich mit dem Gedanken trägt, verbindlich festzulegen, wer die eigenen Interessen vertreten soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, erfährt bei Klaus Häring, welche Möglichkeiten es für eine solche Verfügung gibt.
 
In Zusammenarbeit mit einem Juristen hat der Betreuungsverein Ostholstein dafür auf Formularen alle wichtigen Punkte aufgelistet. Auf zwei Seiten gebündelt finden sich die Aspekte, die im Zusammenhang mit einer Betreuungsvollmacht geregelt werden müssen. Eine Seite bleibt frei für die individuelle Anmerkungen: „Und auch im Formular selbst darf alles mit persönlichen Regelungen ergänzt werden, denn die Vollmachten sind nicht an feste Formen gebunden“, erklärt Häring.
 
Von der Wahl des Urlaubszieles über Geschenke an andere Menschen bis hin zum Pflegeheim, das nicht in Frage kommen würde, kann alles aufgenommen werden. Ziel ist es, dass die Bevollmächtigenden sich sicher fühlen, dass gegebenenfalls alles so abläuft, wie sie es für richtig befinden würden. Selbstbestimmung ist dabei das Schlüsselwort, sie soll auch dann gewahrt sein, wenn es nicht mehr möglich ist, eigenständig zu agieren. Gründe für das Einsetzen eines Betreuers oder einer Betreuerin können die Folgen psychischer Erkrankungen, geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung sein: „Das kann jede und jeden von uns ganz plötzlich treffen“, sagt Häring und fährt fort: „Deshalb ist es nie zu früh, die Betreuung im eigenen Sinn zu regeln.“
 
Mit einer Betreuungsverfügung wird eine Person als BetreuerIn benannt, die sich als gesetzliche VertreterIn um alle Belange kümmert. Eine solche Verfügung ist auch für das Gericht bindend. In der Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen bemächtigt, in verfügten Bereichen wie zum Beispiel Vermögensangelegenheiten zu handeln. In der Patientenverfügung wird formuliert, wie im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit verfahren werden soll.
 
Vor der Entscheidung festzulegen, wie und durch wen die eigenen Interessen vertreten werden sollen, steht allerdings stets eine grundsätzliche Frage: „Haben Sie jemanden, dem Sie zu 120 Prozent vertrauen?“. Wer das nicht mit einem uneingeschränkten Ja beantworten könne, solle es lieber lassen, so Klaus Häring. Zweiter wichtiger Punkt: „Die Person muss es wollen und auch leisten können“, betont der Geschäftsführer. Häufig seien es die Kinder, die diese Aufgabe übernähmen. Ratsam ist es, die potentiellen Betreuenden von Anfang an ins Boot zu holen und Schritt für Schritt gemeinsam durchzugehen. Sind die Dokumente schließlich erstellt, sollte ein Hinweis, dass Verfügung und/oder Vollmacht existieren und wo die Unterlagen zu finden sind, gut sichtbar in Brieftasche oder Handtasche platziert werden. Praktische Tipps und fundierte Informationen gibt es nicht nur bei den regelmäßigen Beratungssprechstunden Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr in der Waldstraße 6 (DRK-Kreisverband) sowie montags von14 bis 16 Uhr im Sankt-Elisabeth-Krankenhaus. Auf Wunsch kann die Beratung auch im Rahmen eines Hausbesuches stattfinden.


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