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Kristina Kolbe

Unfall mit Anhängergespann

Die Polizeibeamten ermittelten, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der für das Gespann erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE war.

Die Polizeibeamten ermittelten, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der für das Gespann erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE war.

Eutin. Am Mittwochabend fuhr ein 38-jähriger mit seinem PKW und Anhänger auf der B76 in Richtung Plön. In Höhe des Dodauer Forstes verlor der Fahrer aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über das Gespann, bestehend aus einem Land Rover als Zugfahrzeug und einem Anhänger, auf dem ein Mercedes Vito transportiert wurde. Das Gespann drehte sich um 180 Grad auf der Fahrbahn und kippte in den linken Straßengraben.
 
Der Fahrzeugführer und dessen 45-jähriger Beifahrer wurden leicht verletzt. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von circa 20.000 Euro. Zur Bergung der Fahrzeuge wurde die B76 für 45 Minuten voll gesperrt. Die Freiwillige Feuerwehr Eutin-Neudorf beseitigte ausgetretene Betriebsstoffe.
 
Die Polizeibeamten ermittelten, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der für das Gespann erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE war. Er muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Ermittlungen zur Unfallursache werden von dem Polizeirevier Eutin geführt. (red)


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