Petra Remshardt

Anzeige ZVO setzt befristet Gebührenbescheidlegung aus

Sierksdorf. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Abfallwirtschaftssatzung setzt der Zweckverband Ostholstein (ZVO) die Gebührenbescheidlegung aus. Kunden, die momentan eine Bedarfs- oder Sperrmüllabfuhr bestellen oder dem ZVO eine Namens- oder Adressänderung mitteilen, erhalten aktuell keine Gebührenbescheide. Alle Entsorgungsleistungen (Abfallabfuhr, Recyclinghöfe, Sperrmüll usw.) werden vom ZVO aber selbstverständlich weiterhin wie gewohnt erbracht.
Diese Vorgehensweise ist erforderlich geworden, da das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig am 10. September 2015 die Abfallgebührensatzung des ZVO für teilnichtig erklärt hat. Um eine beauftragte Leistung abrechnen zu können, muss eine solche Satzung jedoch als rechtsverbindliche Grundlage vorliegen. Sobald der ZVO eine neue Abfallgebührensatzung erarbeitet hat, werden alle ausstehenden Bescheide zeitnah versendet. Bis zum Erhalt des Gebührenbescheids - voraussichtlich Mitte 2016 - empfiehlt der ZVO, für die beauftragte Abfuhrleistung in Höhe der gegenwärtigen Gebühren Rücklagen zu bilden. (red)


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