

Sierksdorf. Bis zum Inkrafttreten einer neuen
Abfallwirtschaftssatzung setzt der Zweckverband Ostholstein (ZVO) die
Gebührenbescheidlegung aus. Kunden, die momentan eine Bedarfs- oder
Sperrmüllabfuhr bestellen oder dem ZVO eine Namens- oder Adressänderung
mitteilen, erhalten aktuell keine Gebührenbescheide. Alle Entsorgungsleistungen
(Abfallabfuhr, Recyclinghöfe, Sperrmüll usw.) werden vom ZVO aber
selbstverständlich weiterhin wie gewohnt erbracht.
Diese Vorgehensweise ist erforderlich geworden, da das
Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig am 10.
September 2015 die Abfallgebührensatzung des ZVO für teilnichtig erklärt hat. Um
eine beauftragte Leistung abrechnen zu können, muss eine solche Satzung jedoch
als rechtsverbindliche Grundlage vorliegen. Sobald der ZVO eine neue
Abfallgebührensatzung erarbeitet hat, werden alle ausstehenden Bescheide zeitnah
versendet. Bis zum Erhalt des Gebührenbescheids - voraussichtlich Mitte 2016 -
empfiehlt der ZVO, für die beauftragte Abfuhrleistung in Höhe der gegenwärtigen
Gebühren Rücklagen zu bilden. (red)