Gesche Muchow

Die Forderungen der Kommunen lauten:

1. Das Land Schleswig-Holstein sichert eine auskömmliche Vergütung von Geburtshilfe und Notfallmedizin als nicht planbare Leistungen mit angemessener Berücksichtigung der dazu erforderlichen Vorhaltekosten.
2. Das Land Schleswig-Holstein schafft die Voraussetzungen für eine wohnortnahe Geburtshilfe in einer Klinik und setzt sich bei der Bundesregierung für die Beseitigung einschlägiger Fehlanreize ein.
3. Das Land Schleswig-Holstein schafft wieder eine flächendeckende Geburtshilfe.
4. Das Land Schleswig-Holstein sichert die Wiedereröffnung der Geburtshilfestationen, die in den letzten 5 Jahren geschlossen wurden.
5. Das Land Schleswig-Holstein sichert die medizinisch sinnvolle Verbindung von Geburtshilfe und kinderärztlicher Versorgung am Standort und strebt dazu Level 3 an. (red/eb)


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