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Petra Remshardt

Kreis verlängert Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung




Ostholstein. Der Kreis Ostholstein hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen bis zum 21. Februar 2021 verlängert wird. Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung sowie die Anlage findet sich unter www.kreis-oh.de. (red)


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