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Alexander Baltz

Ab heute sind Corona-Tests grundsätzlich kostenpflichtig

Die Kosten für Corona-Tests liegen zwischen 10 und 25 Euro.

Die Kosten für Corona-Tests liegen zwischen 10 und 25 Euro.

Coronatests und 3G-Regel
 
Schleswig-Holstein. Seit dem 20. September gilt in Schleswig-Holstein in den meisten Innenräumen die 3G-Regel. Für den Zutritt müssen Personen einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen.
Seit Montag, dem 11. Oktober, sind Corona-Tests grundsätzlich kostenpflichtig. Die Preise bestimmen die Anbieter selbst.
 
Beaufsichtigte Selbsttests
 
Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss bei Kontrolle der 3G-Regeln einen offiziellen Testnachweis vorlegen. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests darf maximal 24 Stunden, der eines PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Grundsätzlich sind Selbsttests auch vor Ort unter Aufsicht zulässig. Das bedeutet, dass ein Test auch unter Aufsicht derjenigen Person gemacht werden darf, die für die Einhaltung der 3G-Regel zuständig ist, z.B. im Friseursalon. Sofern es sich nicht um eine anerkannte Teststelle handelt, darf diese Person aber keinen Testnachweis ausstellen. Auch ist sie nicht verpflichtet, einen solchen Selbsttest anzubieten. Nachweise über online beobachtete Selbsttests werden nicht als offizielle Testnachweise anerkannt.
 
Ausnahmen für bestimmte Personen
 
Weiterhin kostenlos testen lassen können sich:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere für Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission (Stiko) für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn aus medizinischen Gründen eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
- Personen, die aufgrund einer Coronavirus-Infektion in Quarantäne sind und für die Aufhebung einen Test benötigen.
 
 
Übergangsregelungen bis zum Jahresende
Bis zum 31. Dezember können sich Minderjährige und Schwangere kostenlos testen lassen. Zwar besteht für diese Menschen seit August bzw. September eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um ihnen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben diese Personen bis zum Jahresende weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung. Dazu gehören auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden.
 
Außerdem können sich Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos testen lassen. (red)


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