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Alexander Baltz

Ab Montag entfällt die Testpflicht in der Innen-Gastronomie

Am 22. Juli soll die Neufassung der Verordnung beschlossen werden, am 26. Juli wird sie in Kraft treten.

Am 22. Juli soll die Neufassung der Verordnung beschlossen werden, am 26. Juli wird sie in Kraft treten.

Schleswig-Holstein lockert weiter
 
Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, die am Montag, dem 26. Juli, in Kraft treten wird.
Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bei Ansammlungen und Zusammenkünften (maximal zehn Personen aus zehn Haushalten) werden angesichts der derzeitigen Infektionslage verändert: Künftig können sich bis zu 25 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt.
 
 
Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen werden entsprechend dem Veranstaltungsstufenkonzept geändert. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge etc.) wird aufgehoben; dies gilt auch für die Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen) und Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten aber weiterhin Auflagen wie maximale Auslastung von 50 Prozent); Veranstaltungen mit Eventcharakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Erstellung eines Hygienekonzepts mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflichten, Genehmigung durch die zuständige Behörde, Einsatz von Ordnungskräften).
 
 
Auch bei Versammlungen werden die Teilnehmerbegrenzungen aufgehoben. Teilnehmerbegrenzungen entfallen ebenfalls für Gottesdienste.
 
 
Weitere Anpassungen:
 
Die Testpflicht für Besuche von Gaststätten in Innenbereichen entfällt.
Die Testpflicht bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität wird aufgehoben.
Die verbliebenen Testpflichten für Sport sowie Angebote der Kinder und Jugendhilfe in Innenbereichen entfallen.
Die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebes entfällt.
Die Maskenpflicht für Schiffsverkehre (ÖPNV wie touristisch) wird in den Außenbereichen aufgehoben. (red/ab)


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