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Gesche Muchow

Anspruchsberechtigt bei Corona-Hilfen

Auch indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen die November-Nothilfe beantragen.

Auch indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen die November-Nothilfe beantragen.

Bild: Gesche Muchow

Schleswig-Holstein. Bis zu 200.000 Euro – mit so viel Geld will der Bund nun auch Firmen unterstützen, die zwar nicht direkt Anspruch auf die November-Nothilfe haben, deren Umsätze in diesem Monat aber um mindestens die Hälfte im Vergleich zum Vorjahresmonat eingebrochen sind. Ebenso gibt es Hilfen für Betriebe, die in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember mindestens 50 Umsatzausfall hatten oder mindestens 30 Prozent zwischen April und Dezember. Hier ist der Vergleichsmaßstab der jeweilige Vorjahreszeitraum.
 
22 Milliarden Euro für indirekt betroffene Betriebe
Die Bemühungen der Landesregierung hätten Erfolg gezeigt, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in einer Pressemitteilung. Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz hätte er immer wieder dafür geworben, die Corona-Finanzhilfen auch auf indirekt betroffene Unternehmen auszudehnen. Der Bund habe bereits 14 Milliarden Euro für direkt von der Schließung betroffene Betriebe in Aussicht gestellt, erklärte Günther. Nun sollen weitere 22 Milliarden Euro hinzukommen. „Dieses Ergebnis der Verhandlungen mit dem Bund ist ein Durchbruch und ein wichtiges Signal für unsere mittelständischen Betriebe im Land“, so der Ministerpräsident. Von einem großen Schritt für den Mittelstand, insbesondere den Einzelhandel, sprach Wirtschaftsminister Buchholz. Er begrüße die Entscheidung des Bundes, „auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass bereits bei einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent Hilfen gewährt werden.“
 
Wichtiges Signal
Nach den Worten von Buchholz ist diese Regelegung in den Eckpunkten einer mittlerweile dritten Tranche der Überbrückungshilfen des Bundes vorgesehen. „Damit wird eine große Lücke geschlossen. Unter anderem für Kaufleute in Tourismusorten, die zwar keine Umsätze über die derzeit geschlossenen Hotels, Gaststätten oder anderen Betriebe erwirtschaften, aber trotzdem massive Verluste haben, weil in den Orten schlicht keine Kunden mehr da sind“, erklärte der Minister. Die Hilfen werden absehbar im Januar nachträglich gewährt. „Wir gehen aber davon aus, dass die Firmen es schaffen, über ihre Hausbanken die Wartezeit zu überbrücken“, sagte Buchholz.
 
Unterstützung für Soloselbstständige
Günther und Buchholz begrüßten auch die Ankündigung des Bundes, eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes vom Vorjahr an Soloselbstständige auszuzahlen, die sogenannte „Neustarthilfe“. Diese Pauschale wird bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro gewährt. Einzige Voraussetzung ist, dass keine sonstigen Fixkosten in der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Sozialleistungen anzurechnen.
 
Veranstaltungsbranche
Die Ausweitung der Anspruchsberechtigten habe auch direkte Auswirkungen auf die stark gebeutelte Veranstaltungsbranche. Bettina Hagedorn steht in ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen bereits seit Anfang September 2020 mit den Vertretern der mit am stärksten von der Pandemie getroffenen Veranstaltungswirtschaft im Gedankenaustausch und habe sich mit vollem Engagement dafür eingesetzt, dass auch diese Branche umfänglich von der „Novemberhilfe“ profitiert.
 
In einer Pressemitteilung informierte sie darüber, dass noch der erste Entwurf des Wirtschaftsministeriums für die Novemberhilfe dazu geführt hätte, dass über 80 Prozent aus der Veranstaltungsbranche nicht berücksichtig worden wären, ddie jetzige Fassung aber den 1 Million Beschäftigen nun eine positive Perspektive eröffne. „Zum Beispiel werden jetzt nicht nur Beherbergungsbetriebe, sondern auch Veranstaltungsstätten als direkt betroffene Unternehmen bewertet und auch Unternehmen sind nun antragsberechtigt, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Ich freue mich sehr, dass wir uns in den Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium durchsetzen konnten: Davon profitieren circa 100.000 Betriebe beziehungsweise Soloselbstständige der Veranstaltungswirtschaft mit circa 1 Million Beschäftigten“. (red/gm)


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