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Kristina Kolbe

Click & meet bei Inzidenzwert über 50

Ab Montag muss der Einzelhandel vorraussichtlich wieder Termine für die Einkaufenden vergeben.

Ab Montag muss der Einzelhandel vorraussichtlich wieder Termine für die Einkaufenden vergeben.

Bild: Kristina Kolbe

Ostholstein. Am heutigen Dienstag liegt die 7-Tage Inzidenz am dritten Tag in Folge über 50. Damit müssen die Regeln zur Öffnung des Einzelhandels in Schleswig-Holstein neu bewertet werden.
 
Da es sich nicht um ein punktuelles Ausbruchsgeschehen, sondern um einen allgemeinen Anstieg der Inzidenzzahlen handele, sei damit zu rechnen, dass eine neue Allgemeinverfügung beschlossen werde, teilte Pressesprecherin des Kreises Ostholstein Carina Leonhardt mit. Am heutigen Mittwoch wird in einer Lagebeurteilung der Kreise und kreisfreien Städte über die neue Allgemeinverfügung beraten, die ab Montag, dem 19. April bis mindestens zum 26. April gültig ist.
 
Die neue Allgemeinverfügung könnte beinhalten, dass der Einzelhandel wieder für Laufkundschaft schließen und Termine für Kunden vergeben muss (Click & meet). Der Kreis wird die neue Verordnung zum Ende der Woche veröffentlichen.
 
Erst ab einer Inzidenz von über 100 an drei Tagen in Folge wird in der Allgemeinverfügung ein sogenanntes Click & collect angeordnet, bei dem die Kunden ihre Waren telefonisch bestellen und zum Beispiel an der Ladentür ausgehändigt bekommen.
 
Für die Außengastronomie sind keine Änderungen zu erwarten, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 bleibt. Es gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen, dass maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben und die Abstände in allen Bereichen gewährleisten. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen.
 
Die Landesregierung rät dazu, vor dem Besuch der Außengastronomie Schnell- oder Selbsttests zu nutzen, auch wenn diese nicht verpflichtend sind. Alkohol darf bis 21 Uhr ausgeschenkt werden. Ab 50 Gästen im gesamten Bereich der Außengastronomie muss das Hygienekonzept beim zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. (ko/red)


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