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Alexander Baltz

Corona: Der Stand der Dinge - Was ist noch erlaubt und was nicht?

Oberstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

Oberstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

Ostholstein. Die Kanzlerin hat von der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg gesprochen. In diesen Tagen und Wochen ist einfach nichts mehr normal. Wegen der Corona-Krise kommen täglich neue Anweisungen von Bund, Land und Kreis - da kann man schonmal den Überblick verlieren. Wir versuchen etwas Ordnung in das Chaos zu bringen.
 
Kontaktverbot
Ein Kontaktverbot ist noch keine Ausgangssperre. Das kann sich natürlich jederzeit ändern. Bislang (Stand 23. März) gilt, dass Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden müssen. Im öffentlichen Raum darf sich nur noch eine Person allein oder mit einer weiteren zweiten Person (die nicht im eigenen Haushalt lebt) bewegen. Im Kreis der im eigenen Haushalt lebenden Personen ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum noch gestattet. Bedeutet: Eine Familie, die zusammen in einem Haushalt lebt, oder Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen sich noch gemeinsam draußen bewegen.
 
Abstand halten
Bestenfalls zwei Meter, mindestens aber 1,50 Meter, sollen Menschen voneinander Abstand halten. Das gilt überall im öffentlichen Raum, also vor allem auf öffentlichen Plätzen, auf dem Wochenmarkt oder auch an der Supermarkt-Kasse. Auch, wenn Menschen beruflich zueinander finden müssen, wie beispielsweise in unumgänglichen Konferenzen, soll dieser Abstand eingehalten werden.
 
Einkaufen an Sonntagen
Der Kreis Ostholstein hat die Bäderregelung aufgehoben. Das bedeutet, dass im gesamten Kreis auch sonntags geöffnet werden darf, aber nur von folgenden Verkaufsstellen: Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel. Gesetzliche Feiertage sind durch die Verordnung nicht erfasst. Dies bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag.
 
Das ist ein Angebot, aber natürlich keine Verpflichtung. Viele Geschäfte in der Lebensmittelversorgung haben bereits angekündigt, sonntags nicht mehr zu öffnen, um ihren Mitarbeitern mehr Ruhezeit zu verschaffen. Auch Baumärkte wie Obi, Hornbach, Hagebau, Bauhaus oder Toom verzichten flächendeckend auf die Sonntagsöffnung.
 
Gastronomie
Alle Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben - es sei denn, sie liefern die Speisen nach Hause oder bieten einen Abholservice an. Sehr viele Restaurants haben bereits auf Lieferbetrieb umgestellt. (ab)


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