Seitenlogo
Gesche Muchow

Endlich wieder Spielverabredungen

Im Freien dürfen sich Kinder aus zwei unterschiedlichen Familien wieder zum Spielen treffen.

Im Freien dürfen sich Kinder aus zwei unterschiedlichen Familien wieder zum Spielen treffen.

Bild: Gesche Muchow

Kiel/Neustadt. Im Verlauf der Corona-Pandemie jagte eine Verordnung auf Landes- und Kreisebene die nächste. Zunächst wurden Großveranstaltungen untersagt, doch schon bald war es auch verboten, sich mit Personen zu treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
 
Inzwischen wurden viele der strengen Regelungen, darunter auch diese drastischen Kontaktbeschränkungen, wieder gelockert.
 
Doch die Verunsicherung ist bei vielen noch groß. Was ist jetzt erlaubt und was ist verboten? Für alle Kinder, die sich in den vergangenen Wochen nicht mit ihren Freunden treffen durften, gibt es inzwischen gute Nachrichten. Denn auch in Schleswig-Holstein gilt: „Der Aufenthalt ist nur alleine und mit Personen aus dem eigenen Hausstand sowie einem weiteren gemeinsamen Haushalt gestattet“. Darüber gibt die Internetseite des Landes Schleswig-Holstein Auskunft.
 
Das bedeutet ein Kind kann alleine, mit weiteren Kinder aus dem eigenen Haushalt (Geschwister) sowie mit Kindern aus einem weiteren gemeinsamen Haushalt draußen spielen. Es dürfen nur nicht mehrere Kinder aus unterschiedlichen Familien zusammenkommen.
 
Ausnahmen: Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe gilt bei der Betreuung von Kinder unter 12 Jahren unabhängig von der Zugehörigkeit zum Hausstand jedoch eine Ausnahme. Diese ist möglich, wenn dadurch eine Gesamtpersonenzahl (Kinder und Erwachsene) von sechs nicht überschritten wird.
 
Eine weitere Ausnahme gilt für Familienangehörige: Machen Familienangehörige im öffentlichen Raum zum Beispiel einen Spaziergang gilt eine Beschränkung von maximal zehn Personen. Diese Beschränkung gilt jeweils nicht, wenn die Anzahl der dem Haushalt angehörenden Personen diese Zahl übersteigt.
 
Gleichzeitig appelliert die Landesregierung an alle, Kontakte zu anderen Personen möglichst auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und möglichst auch immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. (gm)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen