Seitenlogo
Gesche Muchow

Ostholstein: Überblick über die geltenden Corona-Regeln

Ständig gibt es neue Beschlüsse, Erlasse und Verordnungen. Da kann man schon mal den Überblick verlieren. Abstandhalten und Maskenpflicht gilt aber grundsätzlich immer.

Ständig gibt es neue Beschlüsse, Erlasse und Verordnungen. Da kann man schon mal den Überblick verlieren. Abstandhalten und Maskenpflicht gilt aber grundsätzlich immer.

Bild: Gesche Muchow

Ostholstein. Dürfen die Geschäfte öffnen, gilt gerade Click & Collect oder Click & Meet? Ist der Kaffee nur „to go“ oder darf man sich setzen? Gehen alle Kinder in Ostholstein wieder in die Schule oder nicht?
 
Die aktuell geltenden Regeln ändern sich ständig und müssen immer wieder der dynamischen Lage angepasst werden. Da ist von allen ein hohes Maß an Flexibilität gefragt. Denn während die Fallzahlen in Ostholstein derzeit immer noch niedrig sind (am 30. März liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 36,9), hat Ministerpräsident Daniel Günther am vergangenen Montag (29. März) mitgeteilt, dass in den Kreisen Segeberg und Pinneberg und der Stadt Flensburg jetzt die sogenannte Notbremse gezogen werde und dass dort wegen des Infektionsgeschehens ab dem 1. April wieder verschärfte Regeln gelten müssen (der reporter berichtete).
 
Jeden Mittwoch prüft das Kabinett in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, inwieweit die bestehenden regionalen Corona-Regelungen angepasst werden müssen. In welchen Kreisen oder kreisfreien Städten die bestehenden Regelungen gelockert oder verschärft werden müssen, ist abhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten. Die entsprechenden Vorschriften werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten dann per Allgemeinverfügungen geregelt.
 
Corona-Regeln für Ostholstein
In Ostholstein gelten derzeit folgende Regeln.
 
Einzelhandel
Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst eine Kundin oder ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf eine Kundin oder ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.
 
Schulen
• Grundschule: Präsenzunterricht
• Jahrgänge 5 und 6: Präsenzunterricht
• Jahrgänge 7 bis Q1: Wechselunterricht
• Abschlussklassen: Präsenzangebote
 
Krippen, Kitas und Horte
Die Kitas, Krippen und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
 
Welche Regeln in welchem Kreis aktuell gelten, darüber gibt die Landesregierung auf ihrer Homepage (https://www.schleswig-holstein.de) Auskunft. Dort werden auch alle Änderungen, Verschärungen und Lockerungen kommuniziert.
 
Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Lage gibt es auch in unserem Newsticker auf www.der-reporter.de. (gm/red)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen