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Alexander Baltz

Strengere Corona-Regeln

Die neuen Quarantäne-Regeln. Grafik: Bundesregierung.

Die neuen Quarantäne-Regeln. Grafik: Bundesregierung.

Kürzere Quarantäne und 2Gplus in der Gastronomie
 
 
Schleswig-Holstein. Bei der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz am vergangenen Freitag wurden strengere Corona-Regeln beschlossen, um das Ausbreiten der Omikron-Variante zu bremsen. In Schleswig-Holstein soll deshalb am Mittwoch, dem 12. Januar die Corona-Landesverordnung angepasst werden.
 
 
Kürzere Quarantänezeiten
Bereits seit Donnerstagabend gilt eine Quarantänedauer von zehn Tagen (statt 14), bei der sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten können. Neu ist, dass die Quarantäne bei Kontaktpersonen nach Ablauf der zehn Tage automatisch und ohne Test endet. Das soll Gesundheitsämter entlasten. Geboosterte Kontaktpersonen sind künftig von der Quarantänepflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt eine fünftägige Quarantänepflicht, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden. Für geimpfte Beschäftigte in der sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ kann die Quarantäne-Zeit auf fünf Tage reduziert werden. Voraussetzung dafür ist ein negativer PCR-Test. Das gilt insbesondere für medizinisches oder Pflege-Personal und Menschen, die in der Kinderbetreuung und Bildungseinrichtungen tätig sind oder der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung angehören.
 
 
2Gplus in der Gastronomie
Bei ihrem Treffen haben sich Bund und Länder außerdem auf die Einführung einer 2Gplus-Regelung für die Gastronomie verständigt. Das bedeutet, dass vollständig Geimpfte und Genesene nun zusätzlich einen Test vorlegen müssen. Davon ausgenommen sind Geboosterte (vom Tag ihrer Booster-Impfung an).
 
 
Land weitet Maskenpflicht aus
Darüber hinaus hat sich die MPK auf eine bundesweite Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr verständigt. Das Land hatte bereits am vergangenen Donnerstag eine Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Beschäftigte des Einzelhandels angekündigt.
 
 
Feststellung der epidemischen Lage
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Aus diesem Grund wird der Landtag am heutigen Montag, dem 10. Januar, in einer Sondersitzung über die Feststellung der epidemischen Lage für Schleswig-Holstein beraten. Sollte das Parlament diese beschließen, plant die Landesregierung die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr.
 
 
Neue Verordnung am Mittwoch
Schleswig-Holstein will in Anbetracht der steigenden Inzidenzen die Corona-Regeln ab Mittwoch erneut anpassen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte). (red/ab)


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