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Gesche Muchow

100 Jahre Frauenwahlrecht „die reporterin“ gratuliert!

Erst seit 100 Jahren dürfen auch Frauen in Deutschland wählen.

Erst seit 100 Jahren dürfen auch Frauen in Deutschland wählen.

Neustadt. Heute vor 100 Jahren wählten Frauen in Deutschland zum ersten Mal die Deutsche Nationalversammlung, die Vorgängerin des Deutschen Bundestages.
 
Aus diesem Grund erscheinen wir am heutigen 19. Januar 2019 als „die reporterin“ und möchten damit an den langen Kampf der Frauenbewegung erinnern, die dem Erlangen des Frauenwahlrechts vorausgegangen ist und der bereits im 18. Jahrhundert begonnen hat.
 
Frauenwahlrecht bedeutet, dass Frauen eines Landes die Möglichkeit haben, an politischen Abstimmungen aktiv und passiv teilzunehmen. Der Begriff Frauenstimmrecht dagegen bezieht sich dabei nur auf das aktive Wahlrecht.
 
Zur Geschichte: Der Weg zum allgemeinen Frauenwahlrecht verlief parallel mit der heftig umkämpften Abschaffung des Zensuswahlrechts für Männer. Nur in wenigen Staaten wurde das allgemeine Wahlrecht für beide Geschlechter zum selben Zeitpunkt eingeführt wie 1906 im damaligen zu Russland gehörenden Großherzogtum Finnland. Je eher die Männer das uneingeschränkte Wahlrecht bekamen, desto länger mussten die Frauen darum ringen. Frankreich und die Schweiz wurden zu Nachzüglerstaaten, weil sie die ältesten Männerdemokratien Europas waren; ähnlich sah es in Griechenland und Bulgarien aus.
 
In Österreich erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht am 12. November 1918 durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, mit dem dieses sich im Zuge des Zerfalls von Österreich-Ungarn zur Republik erklärte.
 
Am selben Tag veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem diese im Zuge der Novemberrevolution an die Macht gekommene Reichsregierung „mit Gesetzeskraft“ verkündete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“
 
Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert. Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen. Österreich und Deutschland zählten damit zu den Vorreitern in Europa.
 
300 Frauen kandidierten. 37 Frauen - insgesamt gab es 423 Abgeordnete - wurden schließlich gewählt. Auf Landesebene ging es sogar früher: In Baden konnten Frauen erstmals am 5. Januar 1919 und in Württemberg erstmals am 12. Januar 1919 dieses demokratische Grundrecht ausüben. (red/gm)


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