reporter Neustadt

„3G-Regel“ im Gottesdienst

Dahme. Ab Sonntag, dem 20. März finden die Gottesdienste in St. Stephanus Dahme wieder nach den „3G-Regeln“ statt. Um am Gottesdienst teilnehmen zu können, muss ein Nachweis „geimpft, genesen oder negativ getestet“ vorgelegt werden. Der anerkannte Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. (red)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen