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Petra Remshardt

Absonderungspflicht bei postivem Test oder engem Kontakt

Eutin. In Anbetracht der stark ansteigenden Infektionszahlen hat das Gesundheitsamt des Kreises mit Allgemeinverfügung vom 30. November 2021 die Absonderungspflicht bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Für Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, besteht damit weiterhin die Pflicht zu Absonderung (Isolation).
Weiterhin wird geregelt, dass positiv getestete Personen (PCR-Test oder Antigenschnelltest durch geschultes Personal) verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des Ergebnisses auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben haben und sich bis zum Ablauf der Verpflichtung ständig dort abzusondern/aufzuhalten (häusliche Isolation).
Gleiches gilt für Personen, die Kenntnis davon haben, dass sie nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) als enge Kontaktpersonen einzustufen sind, ausgenommen sind davon Genesene (bis 6 Monate nach Erkrankung bzw. anschließend mit einer zusätzlichen Impfung) und vollständig Geimpfte nach Maßgabe der COVID-19-Schutzmaßnahen-Ausnahmeverordnung. Bei engen Kontaktpersonen im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Kinderpflegestellen und Schulen entscheidet das Gesundheitsamt nach Meldung im Einzelfall, ob und inwieweit eine Quarantäne erforderlich ist.
Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Isolations- bzw. Quarantänepflicht generell für die Betroffenen automatisch und ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt gilt.
„Die Infektionszahlen steigen jetzt weiter immens, da sich viele Menschen in der kalten Jahreszeit wieder eher in Innenräumen aufhalten, in denen das Infektionsrisiko naturgemäß wesentlich größer ist. Viele der aktuellen Infektionen entstehen außerdem nach hiesigen Erkenntnissen im privaten Bereich, wo die Absonderungs-, Abstands- und Hygiene-, und Lüftungsregeln zuletzt offensichtlich leider weniger beachtet wurden. Nur wenn sich alle an diese Pflichten halten, kann die Infektionsrate in Ostholstein wieder effektiv gesenkt werden.“ mahnt Dr. Maria Kusserow, Leiterin des Fachdienstes Gesundheit, eindringlich.
Meldepflicht gilt weiter
Weiterhin gilt auch, dass alle Personen, bei denen ein positiver PCR-Test, Antigenschnelltest oder ein enger Kontakt zu einem PCR bestätigten, positiven Fall bestand, dies mit ihren Kontaktdaten dem Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein unter Buergertelefon-OH@kreis-oh.de oder, wenn dies nicht möglich ist, unter Tel. 04521/788-755 zu melden haben.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Ostholstein bekannt gemacht und steht unter www.kreis-oh.de zur Verfügung. Dort sind auch weitere Informationen zum Coronavirus zu finden.
Landrat appelliert daran, die Impfangebote zu nutzen
Landrat Reinhard Sager ruft erneut dazu auf, sich impfen zu lassen. „Nutzen Sie die Chance, sich in den stationären Impfstellen, bei den mobilen Impfteams oder in teilnehmenden Arzt-Praxen impfen zu lassen. Dort sind Erst- und Zweit- und Auffrischimpfungen nach den Vorgaben des Landes und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen!“
In Ostholstein sind zwischenzeitlich zwei stationäre Impfstellen in Eutin und Heiligenhafen eingerichtet worden. Terminbuchungen für die stationären Impfstellen sowie aktuelle Informationen über die die jeweiligen Termine und Standorte der mobilen Impfteams über Arzt-Praxen, die Corona-Impfungen durchführen, sind auf den Seiten des Landes unter www.impfen-sh.de zu finden. (red)


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