

Lensahn. Die Schulanfänger 2020 aus dem Einzugsbereich der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn, also aus den Gemeinden Lensahn, Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Manhagen und Riepsdorf müssen angemeldet werden.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Anmeldungen in der Zeit von Mittwoch, 23. Oktober bis Dienstag, 29. Oktober von 7 bis 13 Uhr im Sekretariat der Schule vorzunehmen. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular sowie eine Kopie der Geburtsurkunde sind mitzubringen. Das Anmeldeformular gibt es im Kindergarten und in der Schule. Es wird gebeten, soweit vorhanden, ärztliche Berichte und Therapieunterlagen zur Einsicht mitzubringen.
Gemäß § 24 Abs. 2 SchulG, müssen alle Kinder, auch die, die an einer anderen öffentlichen Grundschule aufgenommen werden sollen, an der zuständigen Grundschule, in diesem Fall Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn, gemeldet werden.
Bei getrennt lebenden Elternpaaren mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist die schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils vorzulegen, dass er mit der Anmeldung einverstanden ist. Beim alleinigen Sorgerecht ist dieses durch eine amtliche Bescheinigung nachzuweisen. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 sechs Jahre alt werden. Die Erziehungsberechtigten werden durch den Fachdienst Gesundheit, Jugendärztlicher Dienst, über den Termin der schulärztlichen Untersuchung unterrichtet, die beim Fachdienst Gesundheit, Außenstelle Oldenburg, Mühlenkamp 5, stattfinden wird.
Zum Thema „Einschulung“ findet am Dienstag, dem 22. Oktober um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Aula der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn statt. Die Einschulung erfolgt am Mittwoch, dem 12. August 2020. (red)