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Alexander Baltz

Beschlüsse der Gemeindevertretung Grömitz

Die Feuerwehr hat nun Klarheit bezüglich der Wasserrettung innerhalb und außerhalb der Gemeinde.

Die Feuerwehr hat nun Klarheit bezüglich der Wasserrettung innerhalb und außerhalb der Gemeinde.

Grömitz. Die Gemeindevertretung in der Grömitzer Gildehalle schaffte kürzlich die lange geforderte Klarheit bezüglich der Wasserrettung auf der Ostsee durch die Freiwillige Feuerwehr Grömitz. Diese hatte im Mai die Wasserrettung zunächst eingestellt, weil nach Ansicht von Feuerwehrunfallkasse und Innenministerium Schleswig-Holstein der Versicherungsschutz bei solchen Einsätzen nicht gegeben war. Eine Übertragung der Aufgabe an die Feuerwehr hielt das Innenministerium sogar für unzulässig (der reporter berichtete). Bemühungen gegen die Entscheidung sorgten für ein Umdenken in Kiel: Schon im Juni hat das Innenministerium die Feuerwehren des Kreises Ostholstein ganz offiziell um sofortige Amtshilfe zur Wasserrettung an den Küstenabschnitten des Kreises gebeten, die nicht zur Gemeinde oder Stadt gehören. Die Gemeindevertretung stimmte deshalb dafür, die Wasserrettung innerhalb des Gemeindegebietes als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe an die Freiwillige Feuerwehr Grömitz zu übertragen. Außerhalb des Gemeindegebietes, also auf der Ostsee, soll im Zuge der Amtshilfe das Land Schleswig-Holstein - im Rahmen der vorhandenen technischen und personellen Ausstattung - unterstützt werden.
 
 
Zum Thema Zweitwohnungssteuer beschlossen die Gemeindevertreter, für die Monate April und Mai 2020 wegen der ab Mitte März rund zwei Monate dauernden durch Landesverordnung rechtlich vorgegebenen Reiseverbote zu touristischen Zwecken aufgrund der Corona-Pandemie keine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Die Zweitwohnungssteuersatzung wird rückwirkend zum 1. Januar 2014 mit einem Steuersatz von 1,25 Prozent erlassen und ersetzt die Zweitwohnungssteuersatzung vom 19. Dezember 2019. Das Schlechterstellungsverbot wird beachtet. Die Regelungen zum Beginn und zum Ende der Steuerpflicht sollen taggenau erfolgen. (ab)


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