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Alexander Baltz

Breite Karossen gehören nach rechts

Bei einer Breite von zwei Metern hat das Fahrzeug auf der linken Spur einer Autobahnbaustelle nichts zu suchen. (Foto: Goslar-Institut/mid/ak)

Bei einer Breite von zwei Metern hat das Fahrzeug auf der linken Spur einer Autobahnbaustelle nichts zu suchen. (Foto: Goslar-Institut/mid/ak)

Für manchen SUV-Fan kann das Fahrzeug nicht breit und bullig genug sein. Doch der trutzige Fahrzeug-Auftritt besitzt empfindliche Nachteile - auch rechtliche. Rund 70 Prozent aller neu zugelassenen Automobile weisen inzwischen eine Fahrzeugbreite von mehr als zwei Metern auf, wie der ADAC feststellte.
 
Aber sie alle haben ein paar dicke Probleme: Zum Beispiel sind sie zu breit für die verengten linken Spuren von Autobahnbaustellen. Doch das wissen viele Autofahrer offenbar nicht oder sie ignorieren die vorgegebene Maximalbreite und riskieren lieber ein Bußgeld von 20 Euro. Diese Fahrer übersehen allerdings, dass bei einem Unfall der Kasko-Schutz ihrer Versicherung durch die Überbreite des Autos eingeschränkt werden kann. Zudem droht ihnen wegen Mitschuld, dass die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ihren Schadenersatz einschränkt.
 
Dadurch dürfte das vergleichsweise harmlose Bußgeld von 20 Euro, das im Falle von Zuwiderhandlungen droht, am wenigsten abschrecken. Denn Versicherungen, die sich im Schadensfall quer stellen, können den Autofahrer noch deutlich teurer zu stehen kommen.
 
Darum raten Experten Autofahrern, sich genau über die Breite des eigenen Fahrzeugs zu informieren. Dazu reicht demnach nicht der einfache Blick in die Fahrzeugpapiere. Denn darin ist in der Regel lediglich die Karosseriebreite ohne Außenspiegel aufgeführt. Diese Rückspiegel zählen aber nun mal mit zur tatsächlichen Fahrzeugbreite. Vor dem Hintergrund kann es im Zweifel sogar sinnvoll sein, selbst nachzumessen, empfehlen die Fachleute. Denn bekanntlich schützt Unkenntnis vor Schaden nicht. (mid/ak)


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