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Marlies Henke

Bürgerinfo zum B-Plan Nr. 80 – Auswirkungen auf Müllheizkraftwerk beschäftigen Neustadt

Neustadt. Am vergangenen Montagabend ging es im Neustädter Rathaus um die Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 80. Für viele Bürger ein sensibles Thema, denn der Geltungsbereich umfasst das Gewerbegebiet am Industrieweg und damit auch das Müllheizkraftwerk vom Zweckverband Ostholstein (ZVO).
 
Neustadt. Fachvertreter der Stadt, des ZVO und des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) standen den rund 60 anwesenden Bürgern Rede und Antwort. „Wir möchten heute deutlich machen, was der Bebauungsplan überhaupt leisten kann und was von anderen Behörden zu genehmigen ist oder was der ZVO selbst festlegt“, erläuterte die Leiterin des Bauamtes Neustadt Antje Weise.
 
Wie der Bebauungsplan (B-Plan) die Rechtsgrundlage für Stadtentwicklung bildet, veranschaulichte Stadtplaner Conrad Rieger: „Es werden nur Größe, Höhe und andere städtebauliche Parameter festgesetzt. Grenzwerte für Schwefeloxide oder Schwermetalle gehören nicht zum Regelungsgehalt eines Bebauungsplanes.“ Hinsichtlich des Müllheizkraftwerkes (MHKW) soll der B-Plan Nr. 80 festsetzen, dass eine Erweiterung nur dann zulässig ist, wenn zum Beispiel die Grundfläche der Hauptanlagen nicht größer als 2.500 Quadratmeter wird. Städtebaurechtlich genehmigt wäre also, den Bestand um maximal 25 Prozent zu erweitern. „Das halten wir aus unserer Sicht für verträglich“, sagte Rieger.
 
Mit einem Abfallinput von maximal 60.000 Tonnen pro Jahr sei die Anlage laufenden Optimierungsmaßnahmen unterworfen, betonte Michael Rakete, Geschäftsführer der ZVO Entsorgung GmbH. Zum Thema Erweiterung sagte er: „Es gibt keine 2. Verbrennungslinie. Diese Ausbaupläne sind mit Beschluss der Verbandsversammlung von Ende 2010 abgeschlossen.“
 
Entscheidend in Sachen Umweltbelastung durch das MHKW ist die 17. Bundesemmissionsschutzverordnung. Genehmigungsbehörde ist das LLUR.
Überwachungen erfolgen durch kontinuierliche Messungen über das ganze Jahr und durch Einzelmessungen. „Die Grenzwerte der Jahres- und Tagesmittelwerte werden deutlich unterschritten“ bestätigte Sven Helmig vom LLUR.
Besorgte Bürger gaben zu bedenken, dass die Grenzwerte nicht unbedingt dem Gesundheitsanspruch von Mensch und Tier entsprächen. Zudem sollten auch für krebserregende Stoffe kontinuierliche Messungen durchgeführt werden, hieß es mehrmals. Dazu, so Sven Helmig, gäbe es derzeit jedoch weder entsprechende Messverfahren noch einen rechtlichen Ansatz.
 
Weiteres Thema war die Herkunft des Mülls. Einige Fragesteller befürchteten, dass auch Fremdmüll aus EU-Staaten verbrannt würde. Dies dementierte Michael Rakete: Der größte Teil, circa 36.000 Tonnen/Jahr, käme aus der Hausmüllabfuhr in der Region, der Rest seien Krankenhaus- und Gewerbeabfälle vorwiegend aus Ostholstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Außerdem wurden eine bessere Filtertechnik, zusätzliche Messmethoden und eine Abkipphalle gefordert. Doch auch für diese Maßnahmen fehlt es laut Sven Helmig an technischer und rechtlicher Handhabe. „Wir können als Überwachungsbehörde nur dann einschreiten, wenn es zu dauerhaften Grenzwertüberschreitungen kommt. Die Grenzwerte gibt der Gesetzgeber vor.“ (he)
 
Das MHKW und die Baupläne – Was geschah bisher und wie geht‘s weiter?



Für den Bereich des Müllheizkraftwerkes galt ursprünglich der Bebauungsplan Nr. 27 aus den 1970er Jahren. Als dieser wegen eines Formfehlers außer Kraft trat, stellte die Stadt im Jahr 2008 den B-Plan Nr. 71 auf. Dieser wurde zwei Jahre später wegen einer Klage des ZVO für unwirksam erklärt. Die Stadt verzeichnete beim Oberverwaltungsgericht Schleswig aber einen Erfolg, denn die geplante und umstrittene Erweiterung um eine zweite Verbrennungslinie war vom Tisch. Die Richter stuften das Müllheizkraftwerk nämlich nicht als Abfallbeseitigungsanlage ein, sondern als Abfallverwertungsanlage. Das Einvernehmen der Stadt wäre nicht erforderlich gewesen, wenn das Kraftwerk eine Abfallbeseitigungsanlage wäre, hieß es.
Im gleichen Jahr wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 80 gefasst. 2016 war der Vorentwurf erstellt, 2017 erfolgten die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Im März 2018 lag der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vor. Sofern die Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag den Beschluss fasst, wird als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung für vier Wochen im Bauamt folgen (he).

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