Seitenlogo
Alexander Baltz

Bundeskanzlerin hat härtere Corona-Maßnahmen durchgesetzt

Ab dem 2. November soll es wieder drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben - in ganz Deutschland.

Ab dem 2. November soll es wieder drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben - in ganz Deutschland.

Konferenz mit den Ministerpräsidenten - Merkel fordert "nationale Kraftanstrengung"
 
Berlin. Neue Corona-Maßnahmen in ganz Deutschland: Das öffentliche Leben soll wieder deutlich heruntergefahren werden, um den weiteren Anstieg der Corona-Neuinfektionen einzudämmen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten in einer gemeinsamen Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel geeinigt. Nachdem bereits Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel neue Maßnahmen für Schleswig-Holstein verkündet hat, die bereits ab dem kommenden Wochenende gelten sollen (der reporter berichtete), hatte die Bundeskanzlerin deutlich härtere Corona-Maßnahmen gefordert und die Öffentlichkeit darüber am Abend in einer Pressekonferenz informiert, nachdem einzelne Maßnahmen schon tagsüber durchgesickert waren.
 
 
Folgendes haben die Länderchefs gemeinsam mit der Kanzlerin heute beschlossen und folgen damit dem Maßnahmenkatalog des Bundeskanzleramtes:
 
 
Ab Montag, dem 2. November treten deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden zunächst bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Das bedeutet, dass die Maßnahmen auch weiter verlängert werden können.
 
 
- Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet und darf die Anzahl von 10 Personen nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
 
- Urlaub: Die Menschen werden aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
 
- Freizeiteinrichtungen: Geschlossen werden Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle sowie der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen.
 
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisport (auch die Bundesliga) findet komplett ohne Zuschauer statt.
 
- Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
 
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
 
- Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet.
 
- Schulen und Kindergärten sollen offenbleiben. Angesichts der hohen Infektionszahlen werden aber weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt. (red/ab)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen