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Gesche Muchow

Corona-Fahrplan für die Kitas

Auch Vorschulkinder und Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf sollen noch im Mai in die Kitas zurückkehren.

Auch Vorschulkinder und Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf sollen noch im Mai in die Kitas zurückkehren.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. In Kiel hat Familienminister Dr. Heiner Garg seinen Fahrplan zur Öffnung der Kinderbetreuung vorgestellt.
 
Bereits seit dem 16. März, also seit acht Wochen sind die Kitas und Schulen bis auf eine Notbetreuung bereits geschlossen. Schleswig-Holsteins Familienminister Dr. Heiner Garg hat nun im Sozialausschuss ein Konzept vorgestellt, um schrittweise zum Regelbetrieb zurückzukehren.
 
Vierstufiges Modell
Die Kinderbetreuung wurde in vier Phasen eingeteilt – von der Notbetreuung (1. Phase), über zwei Stufen der erweiterten und flexibilisierten Notbetreuung (2. Phase), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3. Phase) bis hin zur Rückkehr zum vollständigen Regelbetrieb (4. Phase).
 
Die Regelungen zum Schutz der Menschen vor dem Coronavirus hätten vor allem Familien mit Kindern vor große Herausforderungen gestellt, sagte Garg. Für viele Eltern sei die Belastungsgrenze zunehmend erreicht. Gleichzeitig eröffneten die sinkenden Fallzahlen die notwendigen Spielräume, um Kinderbetreuungsangebote schrittweise zu öffnen. „So wird es für große Gruppen an Kindern ermöglicht, wieder in den Einrichtungen zeitweilig betreut zu werden“, betonte Garg und dankte allen Erziehern und Tagespflegepersonen für ihren Einsatz in dieser schweren Zeit.
 
Nächster Schritt noch im Mai
Nach den derzeitigen Plänen des Sozialministeriums soll die zweite Stufe von Phase 2 noch im Mai starten, am 18. Mai, wie Ministerpräsident Daniel Günther ankündigte. Dies ist jedoch abhängig von den Ergebnissen der Beratungen mit Bund und den anderen Ländern. In dieser Phase können dann zusätzlich Vorschulkinder und die Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf in Gruppen in die Kitas zurückkehren – zum Beispiel tage- oder wochenweise. Die Gruppengröße soll von derzeit fünf auf zehn Kinder erweitert werden. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, könnte das Land auch zeitnah den eingeschränkten Regelbetrieb (Phase 3) in den Kitas einführen.
 
Phase 1: Eingeschränkte Notbetreuung (16. März bis 19. April):
– Mitarbeiter aus kritischer Infrastruktur, wenn beide Elternteile dazugehören (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
– Kinder, für die das Jugendamt aus Kindeswohlaspekten eine Betreuung für notwendig erachtet
– Kindertagespflege mit bis zu fünf Kindern
Auslastung: Zwei Prozent
 
Phase 2.1: Flexible Notbetreuung (seit 20. April):
zusätzlich
- Mitarbeiter aus kritischer Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
- berufstätige Alleinerziehende (wenn ohne Alternativbetreuung)
Auslastung: Acht Prozent, nach Ergänzung der Lehrkräfte zehn Prozent
 
Phase 2.2: Flexible Notbetreuung Stufe 2 (voraussichtlich ab dem 18. Mai)
zusätzlich
- weitere KRITIS-Bereiche (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
- berufstätige Alleinerziehende (wenn ohne Alternativbetreuung)
Betreuung in Gruppen (tages- oder wochenweise)
- alle Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf
- alle Vorschulkinder
Erhöhung der Gruppengröße von 5 auf 10 Kinder (Richtwert)
Auslastung: rund 30 Prozent
 
In Phase 3 soll die alle weiteren Kinder ebenfalls in die Kitas zurückkehren. Die Betreuung findet dann zunächst eingeschränkt in Kohorten (tages- oder wochenweise) statt bei einer Erhöhung der Gruppengröße von 10 auf 15 Kinder (Richtwert).
 
In Phase 4 ist dann der Regelbetrieb erreicht. (red/gm)


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