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Gesche Muchow

Corona: Privatfeiern als Infektionsherd

Gerade anlässlich privater Feiern kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Infektionen mit dem Coronavirus.

Gerade anlässlich privater Feiern kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Infektionen mit dem Coronavirus.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. In einer gemeinsamen Videokonferenz haben Bund und Länder am vergangenen Dienstag (29. September) neue Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus vereinbart.
 
Dabei zog Ministerpräsident Daniel Günther ein positives Fazit: „Eines kann man festhalten: Wir sind auf einem ausgesprochen guten Weg in Deutschland.“ Insbesondere im echten Norden seien die Infektionszahlen weiterhin niedrig, erklärte Günther. „Unser konsequentes Vorgehen hat sich bewährt, im Bundesvergleich stehen wir sehr gut da.“ Gleichwohl müsse bei den Corona-Verordnungen noch einmal nachjustiert werden.
 
Oberstes Ziel müsse es bleiben, die Wirtschaft am Laufen sowie Kitas und Schulen geöffnet zu halten, betonte der Regierungschef. Deshalb seien auf Sicht keine weiteren Öffnungsschritte geplant.
 
Mehr Wachsamkeit bei Privatfeiern
Insbesondere private Feiern seien in den vergangenen Wochen der Hauptherd für Infektionen gewesen, sagte Günther. Deshalb hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, diese ab einer bestimmten Zahl an Infektionen im jeweiligen Landkreis zu beschränken. Folgende Regeln sollen künftig für private Feiern gelten, sobald die Inzidenz – also die Zahl der Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – über einem bestimmten Wert liegt:
 
• Bei einer Inzidenz von 35: In angemieteten Räumen dürfen maximal 50 Personen an der Feier teilnehmen, in privaten Räumen liegt die Zahl bei 25.
 
• Ab einer Inzidenz von 50 liegt die Zahl im öffentlichen Raum bei 25 und im privaten Raum bei 10 Teilnehmern.
 
Zur Information: Am 30. September 2020 liegt diese Zahl bei 7,5, sie ist also mit anderen Worten von der kritischen Kennzahl noch sehr weit entfernt. Solange diese so niedrig bleiben, gelten weiterhin die derzeit bestehenden Regeln. Dort ist festgelegt, dass bei sogenannten Gruppenaktivitäten eine maximale Teilnehmerzahl von 50 (in geschlossenen Räumen) und 150 Personen (außerhalb von geschlossenen Räumen) erlaubt ist. Ansonsten wird nach dem Charakter der Veranstaltung differenziert (der reporter berichtete).
 
Schärfere Regeln für die Kontaktnachverfolgung
Darüber hinaus einigten sich die Regierungschefs darauf, Bußgelder für Personen einzuführen, die in Restaurants vorsätzlich falsche Kontaktdaten angeben. Daniel Günther: „Halten Sie sich an das Regelwerk. Es ist kein Kavaliersdelikt, falsche Angaben zur Kontaktverfolgung zu machen.“ Wer in Schleswig-Holstein gegen die Regel verstoße, müsse künftig mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen.
 
Belüftung hilft
Es habe sich gezeigt, dass ausreichende Belüftung die Infektionszahlen deutlich senke, sagte Günther. Deshalb begrüße er die Entscheidung der Bundesregierung, 500 Millionen Euro für Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden bereitzustellen. Er werde sich dafür einsetzen, dass auch CO2-Messgeräte gefördert werden können.
 
Keine Änderungen für Grenzpendler
Im Hinblick auf die Teststrategie von Bund und Ländern stehe der Norden gut da, erklärte der Ministerpräsident. Schleswig-Holstein habe alle Vereinbarungen eingehalten. „Deshalb wird sich für uns auch nichts ändern. Insbesondere die Sonderregelungen für den Grenzverkehr bleiben bestehen. Für die vielen Grenzpendler im Land bleibt also alles beim Alten.“
 
Beschlüsse werden im Laufe der Woche umgesetzt
Das Land werde die Beschlüsse der Ministerpräsidenten in den nächsten Tagen umsetzen, kündigte der Regierungschef an. Darüber hinaus sollen weitere Konferenzen zwischen Bund und Ländern stattfinden. Ein genaues Datum ist jedoch noch nicht vereinbart. (red/gm)


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