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Einwohnerversammlung zum Thema Hafenwestseite

Neustadt in Holstein. „Entwicklung der Hafenwestseite“ - so der schlichte Arbeitstitel für ein für die Stadt Neustadt noch nie dagewesenes Paket an Maßnahmen, das seit Jahren einen enormen Stellenwert für die Stadt abbildet. Auf der bisher gewerblich genutzten Hafenwestseite sollen zukünftig neue Quartiere zum Leben und Arbeiten im maritim touristischen Hafen mit höchster architektonischer Qualität entstehen. Das Bahnhofsumfeld inklusive des ZOB wird zur attraktiven Mobilitätsdrehscheibe ausgebaut. Durch die Umgestaltung der Speichertürme in ein Hostel sowie die Errichtung eines Welcome-Centers wird das neue Bahnhofsumfeld zum Knotenpunkt für alle Menschen in Neustadt werden.

Zu den geplanten Quartieren - das Hospitalquartier, die Hafenspange, das Speicherquartier und die Südspitze - wird in einer Einwohnerversammlung am Donnerstag, dem 8. September um 19 Uhr in der Aula an der Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule, Schulstraße 2, zu der Bürgervorsteher Sönke Sela herzlichst einlädt, allen Interessierten Gelegenheit gegeben, sich über dieses wichtige Projekt zu informieren und zu diskutieren.

 

Tagesordnung:

1 Eröffnung der Einwohnerversammlung;

Feststellung der Zahl der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner;

Anträge zur Tagesordnung

2 Hafenquartiere; Darstellung der Bereiche sowie der gegenwärtigen und zukünftigen Umsetzungen (Referent: Conrad Rieger, Stadtbauamt Neustadt in Holstein)

 

Die Tagesordnung kann von der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mindestens 50 Prozent der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind.

In der jeweiligen Erörterung der Tagesordnungspunkte ist den Einwohnerinnen und Einwohnern hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Der Bürgervorsteher kann als Leiter der Einwohnerversammlung die Redezeit hierzu je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist.

Vor der offenen Abstimmung über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung sind diese schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn sie die Stimmenmehrheit der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner erhalten.

Das Ergebnis der Abstimmung bindet die Gremien der Stadt nur insoweit, sich mit der Angelegenheit befassen zu müssen. Es handelt sich nur um ein Meinungsbild der Anwesenden, letztlich entscheiden die zuständigen Gremien ohne jegliche Bindung an das Abstimmungsergebnis in der Einwohnerversammlung. Angenommene Anregungen und Vorschläge, die von den zuständigen entscheidungsbefugten Gremien der Stadt behandelt werden müssen, sollen diesen spätestens zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.


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