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Petra Remshardt

Fahrradkontrollen

Neustadt. Ende Oktober und Anfang November führte das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz gemeinsam mit Auszubildenden der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung mehrere ganzheitliche Fahrradkontrollen in Lübeck, Neustadt und Eutin durch. Dabei kamen die Polizeianwärter zum ersten Mal im Rahmen der Ausbildung in Kontakt mit dem Bürger, überprüften die Räder auf ihren technischen Zustand und fertigten entsprechende Verwarnungen.
Die Fahrradkontrollen wurden jeweils in den noch dunklen Morgenstunden durchgeführt. Den Schwerpunkt legten die Polizeianwärter auf die Überprüfung der Beleuchtungseinrichtung an Rädern von Kindern und Jugendlichen, die mit dem Rad in Richtung Schule unterwegs waren, sowie auf radelnde Erwachsene, die sich auf dem Weg zur Arbeit befanden.
Insgesamt kontrollierten die Anwärter 682 Fahrräder. Bei 248 Drahteseln wurde der allgemeine Zustand als mangelhaft eingestuft. In vielen Fällen war die Beleuchtung der Räder nicht in einem funktionstüchtigen Zustand. Nach aktuellem Tatbestandskatalog kann die Fahrt ohne Beleuchtung am Rad mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet werden.
Ein Fahrradfahrer nutzte beim Radeln sein Mobiltelefon, auf ihn kommt die Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 55 Euro zu. In Lübeck musste ein Radfahrer nach der Kontrolle zu Fuß weiter gehen, weil sein Drahtesel aufgrund eines vorangegangenen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war und daraufhin von der Polizei sichergestellt wurde. (red)


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