Petra Remshardt

Maskenpflicht auch auf Schulwegen

Bild: pixabay

Ostholstein. Aus aktuellem Anlass weist der Kreis Ostholstein darauf hin, dass das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein mit aktueller Verordnung (SchulencoronaVO) bis zum 18. Dezember eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet hat. Diese gilt insbesondere auch auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestellen und der Schule. Diese gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahrs. (red)


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