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Alexander Baltz

Neuregelung zu Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

Ostholstein. Der Kreis erneuert die Allgemeinverfügung zur Öffnung bestimmter Verkaufsstellen. Wie bisher gilt, dass folgende Verkaufsstellen an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr geöffnet sein dürfen:
 
 

Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Drogerien, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel. An gesetzlichen Feiertagen ist die Öffnung für diese Verkaufsstellen nicht gestattet. Das bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag.
 
 
Apotheken und Tankstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. Alle Apotheken haben die Möglichkeit an allen Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Für Apotheken und Tankstellen ist somit die Öffnung Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gestattet. Die Verfügung gilt bis einschließlich zum 19. April und ist auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-oh.de  einsehbar. Aus gegebenem Anlass weist der Kreis Ostholstein nochmals darauf hin, dass die Allgemeinverfügung zur Regelung der Betretungseinschränkung für die Insel Fehmarn vom 15. März weiterhin gilt. (red)


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