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Pfandpflicht, Porto und Mindestlohn - Diese Änderungen erwarten uns 2022

2022 kommen einige Änderungen auf uns zu. Wir haben ein paar wichtige herausgesucht.

2022 kommen einige Änderungen auf uns zu. Wir haben ein paar wichtige herausgesucht.

Ob beim Getränkepfand, Bahntickets oder alten Führerscheinen. Mit dem neuen Jahr 2022 ändern sich einige Gesetze und Regeln. Wir haben einige interessante Änderungen aufgelistet:

 
Mindestlohn:
Bereits ab dem 1. Januar 2022 wird der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung erwartet die Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2022. Ab diesem Zeitpunkt steigt der Mindetslohn auf 10,45 Euro.
 
Porto:
Die Post erhöht ihre Preise. Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe verteuern sich um 5 Cent pro Sendung. Also kostet zukünftig der Standardbrief nicht mehr 80 sondern 85 Cent. Eine Postkarte kostet hingegen 10 Cent mehr und liegt jetzt bei 70 Cent. Auch die Paketpreise werden angehoben, diese Anhebung gilt jedoch nur für Geschäftskunden.
 
Pfand:
Bier ja, Wein nein, Cola ja, Fruchtsaft nein, Eistee manchmal.
Das bislang geltende Pfandsystem in Deutschland ist doch recht verwirrend. Doch das soll sich nun ändern. Ab dem 1. Januar 2022 werden grundsätzlich alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff (bis zu 3 Litern) mit 25 Cent belegt.
 
Führerschein:
Alte (graue oder rosafarbene) Führerscheine sind nicht sonderlich fälschungssicher. Um das zu ändern, müssen bis zum 19. Januar 2022 alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihre alten Führerscheine in Scheckkarten-Führerscheine umtauschen. Dieser Umtausch erfolgt stufenweise. Bis zum 19. Januar 2023 haben dann Menschen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 dafür Zeit.
 
Kinderkrankengeld:
Die pandemiebedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wird auch in 2022 angewendet. Das Kinderkrankengeld kann also auch im neuen Jahr je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt 10 Tage (Alleinerziehende 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.
 
Plastiktüten im Supermarkt:
Standard-Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern, wie man sie üblicherweise an der Ladenkasse erhält, sind ab 2022 verboten. Die dünnen und leichten Kunststofftragetaschen, wie sie beispielsweise in der Obst- und Gemüseabteilung benutzt werden, sind auch weiterhin erlaubt.
 
Ticketverkauf im Zug:
Ab dem 1. Januar 2022 können Bahnreisende ihr Ticket nicht mehr direkt im Zug lösen. Allerdings dürfen sie noch bis zu 10 Minuten nach der Abfahrt eine digitale Fahrkarte über eine APP oder die Bahn-Website erwerben.
 
Elektronische Krankmeldung:
Ebenfalls relevant für Arbeitgeber und -nehmer ist die elektronische Krankmeldung, die ab dem 1. Juli 2022 gelten wird. Krankenkassen übertragen dann die Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer erhalten lediglich einen Papierausdruck für sich selbst. (gm)


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