

Abstand halten, Maske tragen, Lüften - das sind Regeln, die wir alle mittlerweile verinnerlicht haben. Bei den Fragen wer sich mit wie vielen Haushalten und unter welchen Bedingungen noch treffen darf, wird es schon kniffeliger. Ein Überblick:
Abstandsregel
Auch im privaten Raum soll die Abstandsregel von 1,5 Metern nach Möglichkeit eigehalten werden.Ausnahme: bei Zusammenkünften im öffentlichen Raum zu einem gemeinsamen privaten Zweck mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts und bei Zusammenkünften im privaten Raum. Umarmungen der Familie liegen also im eigenen Ermessen.
Kontaktbeschränkung
In der Landesverordnung heißt es, dass Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt werden sollen.
Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum zu privaten Zwecken sind nur mit Personen des eigenen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl oder mit bis zu fünf Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören zulässig. Kinder bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
Alkoholverbot
Wer um Mitternacht an Silvester auf ein neues Jahr anstoßen möchte, darf dies nur im privaten Raum. Im öffentlichen Raum sind der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt.
Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr darf außerdem außer Haus kein Alkohol verkauft werden. Dies gilt auch für gastronomische Lieferdienste.
Feuerwerksverbot
Auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie 2 ist in diesem Jahr untersagt.
Sport
Wer am 1. Januar direkt die guten Vorsätze umsetzen möchte, muss Folgendes beachten: Die Sportausübung ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. (ko/red)