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Petra Remshardt

Straßenreinigung in der Gemeinde

Scharbeutz. Herbst - die Jahreszeit, die die Blätter von Bäumen und Sträuchern in bunten Farben erstrahlen lässt. Doch es dauert nicht lange und die farbenfrohen Blätter fallen herab auf die Straßen und Wege und bringen Probleme und Gefahren mit sich. Nasses Laub wird schnell zur Rutschgefahr; in Verbindung mit Sand verstopft es Regenwasserabläufe. Dies wiederum kann dazu führen, dass sich das nicht abfließende Wasser auf der Straße sammelt und schlimmstenfalls Schäden an der Straße selbst oder an anliegenden Grundstücken verursacht.
Um derartige Gefahrenlagen zu vermeiden, weist die Gemeinde Scharbeutz aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen, Wege und Plätze anliegen, zur Reinigung dieser verpflichtet sind. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und Radwege sowie Nebenflächen, ist jedoch nicht in allen Fällen komplett auf die Grundstückseigentümer übertragen. Für welche Straßenteile und in welchem Umfang die Verpflichtung zur Straßenreinigung auf die Eigentümer übertragen wurde, kann in der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Scharbeutz (Straßenreinigungssatzung) nachgelesen werden. Diese finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz (www.Gemeinde-Scharbeutz.de) unter der Rubrik „Ortsrecht“.
Grundsätzlich gilt für die Straßenreinigung Folgendes: Ist die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen, erstreckt sich diese in der Frontlänge der Grundstücke, die an die zu reinigende Straße anliegen. Die Reinigungspflicht umfasst ebenfalls die anschließende Entsorgung des Laubs und sonstigen Straßenabfalls. Leider wurde in jüngster Vergangenheit festgestellt, dass nicht alle Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nachkommen. Aus diesem Grunde bittet die Gemeinde Scharbeutz alle Bürger ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und Laub sowie sonstige Straßenabfälle von den zu reinigenden Straßenteilen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Laub von Gehwegen und sonstigen Nebenflächen auf Fahrbahnen zu kehren. Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Frau Hesse und Herr Burow unter Tel. 04503/7709302 und -301 zur Verfügung. (red)


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