

Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Auch wird kein Bargeld angenommen, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht. Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor der Haustür mit einem solchen Anliegen an Menschen wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln ihre Opfer in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde. „Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110“, so der Rat der Polizei. Außerdem sollte überprüft werden, ob ein Eintrag in Telefonbücher oder Online-Telefondatenbanken wirklich notwendig ist. Wenn ja, empfiehlt es sich, Vornamen mit nur dem Anfangsbuchstaben anzugeben. Auf keinen Fall sollten Auskünfte über die eigene finanzielle Situation oder Vermögenswerte gegeben werden. (red)