

Sierksdorf/Scharbeutz/Haffkrug. Der Kreis Ostholstein hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten öffentlichen Bereichen von Sierksdorf und Scharbeutz verbietet. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 31.12.2020, 00.00 Uhr. Sie tritt mit Ablauf des 01.01.2021 außer Kraft.
Folgende Bereiche sind betroffen:
Sierksdorf: gesamter Strandbereich.
Scharbeutz und Haffkrug: Seebrücken und Seebrückenvorplätze, Ostseeplatz, Kurpark Scharbeutz, Haffwiesenpark Haffkrug, komplette Strandallee von der Ostseetherme bis zum Einmündungsbereich der Bahnhofstraße einschließlich des Promenadenweges, Sierksdorfer Weg vom Einmündungsbereich Bahnhofstraße bis Ortsgrenze Sierksdorf einschließlich des Promenadenweges, kompletter Strandbereich von der Ostseetherme bis Ortsgrenze Sierksdorf. (red)