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Zünden von Raketen oder Böllern verboten

Bild: hfr

Sierksdorf. Die Gemeinde Sierksdorf weist darauf hin, dass gemäß der Sprengstoffverordnung das Zünden von Raketen oder Böllern in einem Umkreis von mindestens 300 Metern um brandgefährdete Objekte (zum Beispiel reetgedeckte Gebäude, Baumbestand/Wälder) verboten ist. Unabhängig davon ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Altenheimen verboten. Somit verbleibt in Sierksdorf zum Zünden von privatem Feuerwerk lediglich der Hundestrand im Ferienpark. Bürgermeister Udo Gosch bittet diejenigen, die Knaller und Raketen zünden, den dadurch anfallenden Müll im Anschluss selbst einzusammeln. (red)

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