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Alexander Baltz

Aufstallungsgebot für Geflügel

Die Geflügelpest ist in Schleswig-Holstein weiter auf dem Vormarsch.

Die Geflügelpest ist in Schleswig-Holstein weiter auf dem Vormarsch.

Kreis Ostholstein. Zum Schutz vor der Geflügelpest ordnet der Kreis Ostholstein die Aufstallung von Geflügel an. Zeitgleich wird die Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verboten. Im Kreis Ostholstein gibt es bislang noch keinen Nachweis des H5N8-Erregers. In den angrenzenden Kreisen Plön und Segeberg wurden in amtlichen Proben eines verendeten Wildvogels beziehungsweise eines verendeten Hausgeflügels das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) festgestellt. Um die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu vermeiden, hat der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein die Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet per Allgemeinverfügung angeordnet.
 
 
Ab sofort gilt Folgendes:
 
 
I. Im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.
 
 
II. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein verboten. (red)


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