Seitenlogo
Gesche Muchow

Coronavirus: Weitere Schließungen in OH - Infos zu Kosmetiksalons, Häfen, Handwerker

Frisörbetriebe dürfen nach den aktuellen Regelungen ihren Betrieb fortsetzen, da sie zu den Versorgungsbetrieben des täglichen Gebrauchs zählen.

Frisörbetriebe dürfen nach den aktuellen Regelungen ihren Betrieb fortsetzen, da sie zu den Versorgungsbetrieben des täglichen Gebrauchs zählen.

Bild: Gesche Muchow

Eutin/ Kiel. Nicht nur müssen Hotels schließen und die Touristen abreisen (der reporter berichtete). Der Kreis Ostholstein konkretisierte die neuen Maßnahmen und informierte in der vergangenen Nacht über den Erlass einer neuen Verordnung. So teilte die stellvertretende Pressesprecherin Annika Sommerfeld in der Nacht zu Mittwoch (18. März) mit, dass auch der Betrieb dieser Einrichtungen beziehungsweise folgende Einrichtungen zu schließen seien:
 
Als „ähnliche Einrichtungen“ im Sinne der Verordnung gelten demnach
• Saunen, Sonnenstudios,
• kosmetische Fußpflege-, Körperpflege- und Kosmetiksalons
• Physio- und Massagepraxen (Ausnahme: medizinisch gebotene Behandlungen; eine ärztliche Verordnung ist hierfür vorzulegen)
• Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,
• Bibliotheken,
• Fahrschulen (theoretischer und praktischer Unterricht),
• kommerziell organisierte Reiseveranstaltungen in Bussen und auf Schiffen,
• Wohnmobilstellplätze, Campingplätze (soweit nicht als erster Wohnsitz genutzt) und Sportboothäfen,
• Seniorentagesbetreuungsangebote und vergleichbare Freizeitangebote für Senioren,
• Jugendzentren und vergleichbare Freizeitangebote für Jugendliche,
• Geburtsvorbereitungskurse und Eltern-Kind-Freizeitangebote,
• Spiel-, Boule- und Minigolfplätze,
• Indoor-Spielflächen, Jump-Häuser und vergleichbare Einrichtungen,
• Reit-, Tennis- oder Golf/Swin-Golfunterricht,
• Hundeschulen und Hundeausbildungsplätze,
• Swingerclubs und vergleichbare Einrichtungen.
 
Die neue Verordnung informiert auch über die Regelungen, die für Handwerker gelten: Handwerker und Dienstleister dürfen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Hierzu gelten folgende ergänzende Bestimmungen:
 
Werden in einem Ladengeschäft sowohl Handwerksleistungen oder Dienstleistungen erbracht als auch eine Verkaufsstelle des Einzelhandelns betrieben (z.B. Autohaus mit Werkstatt), bezieht sich das Verbot ausschließlich auf die Verkaufsstelle.
 
Die Tätigkeit als Handwerker und Dienstleister in einem Ladengeschäft setzt die Erstellung eines Präventionskonzepts mit einer maximalen Besucherzahl voraus. Ferner haben diese Betriebe sicherzustellen, dass eine Registrierung aller Kunden mit Kontaktdaten erfolgt und dass ausreichende Möglichkeiten zur Händehygiene bereitgestellt werden.
 
Reha: In Vorsorge - und Rehaeinrichtungen werden ab sofort Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen untersagt. Von dem Verbot sind Leistungen der Anschlussheilbehandlung ausgenommen.
 
Sonntagsverkaufsverbote aufheben
Während der Einzelhandel schließen muss, wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs nicht nur gesichert, sondern für diese Betriebe sogar ausgeweitet, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Dazu sollen die Sonntagsverkaufsverbote für diesen Einzelhandel sowie für Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste ferner Apotheken, Sanitätsläden, Drogerien und Tankstellen aufgehoben werden. Darunter fallen auch Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Waschsalons, Reinigungen, der Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbaubetriebe sowie Tierbedarfsmärkte und Großmärkte. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
 
“Wir müssen alles dafür tun, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen“, erklärte Daniel Günther die zusätzlichen Regelungen. Zugleich dankte er den Schleswig-Holsteinern für das bisher gezeigte Verständnis für die von der Regierung beschlossenen Vorsorgeregelungen. Die Menschen im Land gingen kooperativ, besonnen und verantwortungsvoll mit den in dieser Lage unabwendbar notwendigen Anordnungen um, sagte der Ministerpräsident. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sprach von einem erheblichen Stresstest für das Gaststättengewerbe und den Einzelhandel. “Wir werden erhebliche Hilfen leisten, damit die Betriebe nicht in eine wirtschaftliche Schieflage geraten“, sagte Buchholz. (red/gm)
 
Alle aktuellen Informationen erhalten Sie bei uns im Newsticker auf www.der-reporter.de oder per Newsletter als E-Mail.


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen