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Coronavirus: Wer muss jetzt in Quarantäne?

Einreisende aus Corona-Risikogebiete müssen sich in Schleswig-Holstein angekommen grundsätzlich erst einmal in Quarantäne begeben.

Einreisende aus Corona-Risikogebiete müssen sich in Schleswig-Holstein angekommen grundsätzlich erst einmal in Quarantäne begeben.

Schleswig-Holstein. Ab heute (25. Juni) müssen sich auch Einreisende aus inländischen Risikogebieten in Quarantäne begeben (der reporter berichtete).
 
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 9. August 2020 außer Kraft. Die Verordnung regelt im einzelnen:
 
• Einreisende auch aus Kreisen oder kreisfreien Städten innerhalb Deutschlands mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen der vergangenen sieben Tage müssen sich bei Einreise in Schleswig-Holstein in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen negativen Corona-Test vorweisen können.
 
• Der Test darf nicht älter als 48 Stunden (vor der Einreise) sein und muss durch ein ärtzliches Zeugnis nachweisbar sein.
 
• Sofern kein Test vor Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich nach der Einreise testen zu lassen. Dies kann auch am Ort der Unterbringung geschehen.
 
• Wer ohne negativen Test aus einem Risikogebiet einreist, muss sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben.
 
• Hier müssen sich die Einreisenden aus Risikogebieten für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Einreise absondern.
 
• Nicht zur Absonderung geeignet sind Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen (Campingplätze, Jugendherbergen). Sofern es die Gegenbenheiten vor Ort erlauben, ist grundsätzlich eine Quarantäne in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer möglich.
 
Ausnahmen:
 
Nicht von der Quarantäneregelung betroffen sind Personen, die
 
• nur zur Durchreise nach Schleswig-Holstein einreisen; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;
 
• beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren;
 
• sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben;
 
• täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen;
 
• sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
 
Die vollständige Verordnung können Sie hier nachlesen: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse. (red/gm)


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