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Alexander Baltz

Geflügelpest: Stallpflicht auch für Betriebe in Ostholstein

Oliver Schuldt (29) leitet den Hühnerhof zusammen mit seinem Vater und seiner Mutter.

Oliver Schuldt (29) leitet den Hühnerhof zusammen mit seinem Vater und seiner Mutter.

Grömitz. Bereits am Mittwoch wurde die landesweite Stallpflicht für Geflügel von Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht in Kiel angeordnet, am Mittwochabend zog der Kreis Ostholstein mit einer Verfügung nach (der reporter berichtete). Hintergrund ist die Geflügelpest, die sich in Schleswig-Holstein immer weiter ausbreitet. Dazu traf sich der reporter mit Juniorchef Oliver Schuldt vom Grömitzer Hühnerhof.
 
Der Grömitzer Hühnerhof ist ein Familienunternehmen und beliefert mit seinen Produkten Restaurants, Bäckereien, Supermärkte und Endverbraucher mit frischen Eiern aus Boden- und Freilandhaltung, Eierlikören und Suppenhühnern. Juniorchef ist Oliver Schuldt, der seine 15.500 Freilandhennen in den Stall verbringen musste.
 
der reporter: Was bedeutet das Aufstallungsgebot konkret?
Schuldt: Stallpflicht für unsere Hühner heißt, dass es ausnahmslos keinen Zutritt mehr für sie ins Freie geben darf. Betriebsfremde Personen dürfen den Stall auch nicht mehr betreten.
 
der reporter: Noch ist der Kreis Ostholstein nicht von der Geflügelpest betroffen (Stand 12. November), was ändert sich, wenn es doch soweit kommt?
Schuldt: Dann werden Sperr- und Beobachtungsbezirke eingerichtet, in die man Tiere nur noch mit Ausnahmegenehmigung verbringen darf, zum Beispiel zum Schlachten. Im Prinzip ist das fast wie ein Stillstand. Das wichtige ist, dass auch die ganzen Hobbyhalter ihre Tiere jetzt unter Verschluss bringen, denn das Virus kommt durch Wildvögel zu uns, und nicht aus dem Stall.
 
der reporter: Wenn hier jetzt plötzlich Hühner sterben, also der Hof betroffen wäre, was passiert dann mit dem Bestand?
Schuldt: Wenn ein Nutztierbestand betroffen ist, müssen alle Tiere gekeult werden. Über die Betriebsausfallversicherung sind Tiere und Einkommensausfall zwar versichert, aber das hätte natürlich unkalkulierbare Auswirkungen auf unsere gesamte Vermarktung, wenn plötzlich unsere Eier in den Regalen fehlen. Aber: Von der Geflügelpest sind Mastbetriebe häufiger betroffen als reine Legebetriebe, so wie wir es sind. Das heißt natürlich nicht, dass wir die Geflügelpest nicht trotzdem bekommen können. Das sind Ereignisse, auf die wir uns einstellen und mit denen wir leben müssen. Es müssen vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um die Bestände zu schützen.
 
der reporter: Wie geht es jetzt weiter?
Schuldt: Wir dürfen jetzt 16 Wochen, also bis Mitte März, die Eier der Hühner noch als Freilandware weiter verkaufen, danach würden sie als Bodenhaltungseier gelten. Dazu kommt, dass wir ohnehin schon vom Lockdown als nachgelagerter Bereich betroffen sind. Wir beliefern ja normalerweise Hotels und Restaurants und sind von deren Schließung unmittelbar betroffen. Daher gehen aktuell rund 65 Prozent unserer Eier zu den Großvermarktern in den Städten nach Segeberg, Hamburg oder Neumünster. Über den vergangenen Sommer können wir uns als Hof allerdings nicht beklagen. Wichtig ist jetzt, dass sich alle, auch Hobbyhalter von Hausgeflügel, an die Maßnahmen von Kreis und Land halten, damit das Virus nicht verschleppt wird. (ab)


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