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Alexander Baltz

Lockdown bis 7. März verlängert

Frisöre und Nagelstudios dürfen ab dem 1. März wieder öffnen.

Frisöre und Nagelstudios dürfen ab dem 1. März wieder öffnen.

Grundschulen und Kitas starten ab 22. Februar mit Präsenzunterricht und Regelbetrieb
 
Berlin/Kiel. Nach dem Bund/Länder-Gipfel am vergangenen Mittwoch hat sich Ministerpräsident Daniel Günther am Donnerstag im Kieler Landtag zu Wort gemeldet. Entscheidender Beschluss der Konferenz: Über Schulöffnungen sollen die Länder entscheiden. In einem ersten Schritt will Günther Grundschulen und KiTas wieder öffnen. „Ab dem 22. Februar gehen bei uns in Schleswig-Holstein die Klassen 1-4 wieder in den Präsenzunterricht und die KiTas in den Regelbetrieb. Dies gilt für Kreise, in denen die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt“, so der Ministerpräsident. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum März beim Lernen in Distanz. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten. Für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt. Die Landesregierung werde am 15. Februar festlegen, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten diese Einrichtungen wieder öffnen können. 
 
Friseure und Nagelstudios sollen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. Voraussetzung für die Öffnung seien die Einhaltung von Hygienevorschriften, die Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie die Nutzung medizinischer Masken. Auch Zoos, Wildparks, Gartenbaucenter und Blumenläden sollen zum 1. März öffnen dürfen.
 
Darüber hinaus werde die Landesregierung die Sportstätten im Freien und in der Halle wieder öffnen. Beim gemeinsamen Sport gelten jedoch weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen. Demnach dürfen nur die Mitglieder eines Haushalts gemeinsam oder mit einer weiteren Person Sport treiben.  
 
 
Einzelhandel, Museen, Galerien, Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen müssen sich noch gedulden: Erst ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35 sollen hier Öffnungsschritte zugelassen werden. Die Öffnung des Einzelhandels könne dann mit einer Begrenzung der Zahl der Kunden auf einen pro 20 Quadratmeter erfolgen.
 
 
„Wir werden auf Bundesebene weiterhin mitarbeiten und darauf hinwirken, in einem nächsten Schritt Perspektiven für die Bereiche Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, die Gastronomie und das Hotelgewerbe zu schaffen“, erklärte Daniel Günther weiter. Alle anderen bereits bestehenden und bekannten Regelungen zum Lockdown gelten weiter. Private Zusammenkünfte sind also weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bundeskanzlerin Merkel kündigte an, das Thema „Öffnungsstrategie“ werde bei der nächsten Beratungsrunde am 3. März wieder aufgegriffen. (ab)


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