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Alexander Baltz

Neues System für Impfterminvergabe

Das Land ändert am Donnerstag das Terminvergabesystem für Termine in Impfzentren.

Das Land ändert am Donnerstag das Terminvergabesystem für Termine in Impfzentren.

Impfberechtigte können sich ab Donnerstag für einen Termin in ihrem Wunsch-Impfzentrum registrieren
 
 
Schleswig-Holstein. Die Impfkampagne im Land läuft weiter. 1.258.791 Menschen (rund 43,4 Prozent der Bevölkerung) haben bisher in Schleswig-Holstein eine Erstimpfung erhalten. 580.279 Menschen sind bereits zum zweiten Mal geimpft, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 20 Prozent. Aktuell liegt Schleswig-Holstein bei den vollständig Geimpften im Ländervergleich auf dem 4. Platz (Stand: 1. Juni laut Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums).
 
 
Registrierung online oder telefonisch
 
Da die Impftermine von den vorhandenen Impfstoffdosen abhängig sind, ist das Kontingent knapp und die Nachfrage weiterhin hoch. Das Land passt nun das Terminvergabesystem für die Impfzentren an. Ab Donnerstag (3. Juni, 9 Uhr) können sich Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 für einen Impftermin in einem Wunsch-Impfzentrum auf www.impfen-sh.de registrieren. Sobald ein Termin verfügbar ist, wird dieser automatisch registrierten Nutzer*innen zugewiesen.
 
Die Registrierungs-Startphase läuft bis Montag, 7. Juni, 13 Uhr. Für die Terminvergabe ist der Zeitpunkt der Registrierung unerheblich. Das gewünschte Impfzentrum kann frei gewählt werden. Personen, die keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren, können dies auch montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter 0800/4556550 tun.
 
 
Zuteilung nach Zufallsprinzip
 
Danach erfolgt die Zuteilung von Terminen für die Woche ab dem 9. Juni nach dem Zufallsprinzip. Sobald ein Termin verfügbar ist, erhalten die registrierten Nutzer*innen spätestens 24 Stunden vor dem Termin eine Bestätigung sowie die Aufklärungsbögen per Mail. Personen ohne E-Mail-Adresse wird der zugewiesene Termin telefonisch mitgeteilt. Eine Auswahl des Zeitpunktes oder eine Umbuchung von zugewiesenen Terminen ist nicht möglich. Menschen, die ihren Impftermin nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen diesen unbedingt so früh wie möglich stornieren, um so die Termine für andere freizugeben.
 
Nach der Startphase ist eine Registrierung weiterhin ohne zeitliche Begrenzung möglich. Wenn die Zuteilung der Termine für die registrierten Personen aus der Startphase erfolgt ist, erfolgt die weitere Zuteilung fortlaufend nach der Reihenfolge des Eingangs der Registrierungen.
 
 
Impfpriorisierung bei Haus- und Fachärzt*innen
 
Ab Montag, dem 7. Juni wird für Covid-19-Impfungen die Priorisierung bei Haus- und Fachärzten bundesweit aufgehoben. Weiterhin werden dort aber Menschen der Prioritätsgruppen 1 bis 3 vorrangig geimpft. Da auch in den Praxen der Impfstoff weiterhin knapp ist, wird die Priorisierung in den Impfzentren in Schleswig-Holstein vorerst nicht aufgehoben. Das bedeutet, dass dort weiterhin Menschen der Prioritätsgruppen 1 bis 3 geimpft werden können. Das umfasst nun auch Minderjährige zwischen 12 und 15 Jahren, die beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen zu einer der Prioritätsgruppen gehören. (red)


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