Seitenlogo
Gesche Muchow

Neustadt soll Tempo 30 fahren

Wie hier in der Rosenstraße soll bald in der gesamten Innenstadt maximal Tempo 30 gelten.

Wie hier in der Rosenstraße soll bald in der gesamten Innenstadt maximal Tempo 30 gelten.

Bild: Gesche Muchow

Neustadt. In einer weiteren sogenannten Hybridsitzung tagte am vergangenen Dienstagabend der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten (AfgA) unter Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Meike Böckenhauer (Bündnis 90/Die Grünen).
 
Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Verkehrberuhigung der Straße „Am Rackersberg“ sowie des gesamten Innenstadtbereichs.
 
Rackersberg: Fraktionsvorsitzender der CDU Sebastian Schmidt erläuterte den Antrag seiner Fraktion und bekräftigte, dass eine Verkehrberuhigung der sehr viel genuzten, kurvigen und teils unübersichtlichen Straße mit hohem Verkehrsaufkommen auch ein dringender Wunsch der dort ansässigen Anwohner*innen sei. Katrin Körting (GRÜNEN) gab zudem zu bedenken, dass es sich um einen viel genutzten Schulweg handele. Weitere Ausschussmitglieder ergänzten den Beschlussvorschlag um die Straßen „Teufelsberg“ und „Bei der Friedenseiche“. Einstimmig gaben die Ausschussmitglieder dem Bürgermeister den Auftrag, bei der zuständigen Verkehrbehörde des Kreises die Einrichtung einer 30-Zone für die genannten Straßen zu beantragen.
 
Innenstadt: Auch die Innenstadt soll nach Wunsch von SPD, GRÜNEN, BGN und FDP zu einer 30-Zone werden. Dr. Michael Böckenhauer (GRÜNEN) führte zu dem Antrag aus: „Die Innenstadt ist ein verkehrspolitischer Flickenteppich“. Es gebe 30-Zonen, 20-Zonen, Spielstraßen und 50-Zonen. Die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h in der eng bebauten Altstadt von Neustadt sei jedoch zu hoch, da dort ein reger Fußgänger- und Radfahrerverkehr stattfinde. Nicht nur werden Lärm und Umweltschäden reduziert, sondern eine Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h sei auch unter Sicherheitsgesichtpunkten geboten.
 
Ordnungsamtleiter Klaas Raloff gab in der Diskussion zu bedenken, dass in einer 30-Zone immer „rechts vor links“ gelte und dies im konkreten Fall gegebenenfalls zu mehr Unsicherheit und einer Behinderung des ungehinderten Verkehrsflusses führen könnte. Dem konnten die Ausschussmitglieder mehrheitlich nicht folgen und stimmten unter Enthaltung der CDU-Fraktion mehrheitlich dafür, auch die Einrichtung von 30-Zonen in der Innenstadt für insgesamt 12 Straßen zu beantragen.
 
Anschaffung von Luftfiltern: Bei der Frage, ob die Stadt für die städtischen Schulen und Kitas Raumluftfilter anschaffen sollte, einigten sich die Anwesenden auf einen Kompromiss. Die Ausschussmitglieder hatten fraktionsübergreifend im Angesicht der Pandemie und zeitlich auch darüber hinaus eine Anschaffung der Geräte beantragt, während die Verwaltung nach Rücksprache mit den betroffenen Institutionen eine derartige Investition zu diesem Zeitpunkt nicht weiter verfolgen wollte. „Wir haben uns mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt“, so Raloff. Der effektive Nutzen der Geräte sei aber sehr fraglich, zumal die Anschaffungskosten je nach Gerätetyp zwischen 300 und 3.000 Euro betragen würden. Nachdem zunächst die Beauftragung eines Sachverständigen erwogen wurde, einigten sich die Anwesenden am Ende darauf, für einen Betrag von zunächst 10.000 Euro Raumluftfilter im unteren Preissegment anzuschaffen und den Gutachter einzusparen. Sollten sich die Raumluftfilter bewähren, könnte der Betrag von 10.000 Euro gegebenenfalls aufgestockt werden. (gm)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen