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Alexander Baltz

Update: Zweitwohnsitz in Ostholstein - Kreis verbietet Nutzung

Bis zum 19. April ist Schleswig-Holstein für Touristen gesperrt.

Bis zum 19. April ist Schleswig-Holstein für Touristen gesperrt.

Eutin. Die eindringliche Bitte, von der Nutzung einer Zweitwohnung abzusehen, ist bei Vielen ungehört verklungen. Der Kreis Ostholstein zieht hieraus die Konsequenzen und untersagt nahezu jegliche Nutzung von Nebenwohnungen im gesamten Kreisgebiet. Dies teilte Carina Leonhardt vom Kreis Ostholstein soeben in einer Pressemitteilung mit. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises www.kreis-oh.de nachzulesen.
 
"Angesichts der Corona-Pandemie ist es nicht hilfreich, wenn sich zahlreiche Zweitwohnungsbesitzer auf den Weg nach Ostholstein machen. Das zu anderer Zeit gewünschte hohe Reiseaufkommen belastet die Tourismusregionen und deren Gesundheitssystem sehr stark. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, diesen Schritt zu gehen und die Nutzung der Nebenwohnungen nahezu vollständig zu untersagen", äußert Ostholsteins Landrat Reinhard Sager im Gleichklang mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, Daniel Günther.
 
Dieser hatte heute in Kiel in einer eigenen Presseerklärung Zweitwohnungsbesitzer, die sich in Schleswig-Holstein aufhalten, dringend zur Abreise in ihre Heimatorte aufgefordert und mit dem Hinweis, dass sich in Zeiten der Corona-Pandemie eine Anreise zu Zweitwohnungen verbiete die Maßnahmen des Kreises Ostholstein nachdrücklich unterstützt. Ziel aller Maßnahmen ist es nach wie vor, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Sager bekräftigt nochmals seinen Appell an die Bevölkerung mitzuhelfen und die Einschränkungen an das gesellschaftliche Leben zu akzeptieren: "Alle leisten dabei ihren Beitrag, das Risiko für sich und andere zu minimieren und so die Ausbreitung zu verlangsamen. Das ist notwendig, damit die Gesundheitseinrichtungen an das Ausbreitungsgeschehen angepasst werden können. Die Corona-Epidemie verändert unser Miteinander spürbar. Das öffentliche Leben ist ausgesetzt, soziale Kontakte werden auf ein Minimum reduziert. Das ist jetzt notwendig und wird, wenn sich alle an die Regelungen halten, nur vorrübergehend sein. Wir stehen vor einer der größten Herausforderungen seit Bestehen der Bundesrepublik. Und wir bewältigen diese nur gemeinsam!"
 
Ausdrücklich dankt Sager den im Gesundheitswesen Tätigen und den Beschäftigten, die für die Versorgung der Menschen vor Ort im Einsatz bleiben. "Wir freuen uns auch sehr über das anlaufende Engagement der Nachbarschaftshilfe und nehmen eine große Hilfsbereitschaft und überwiegend auch Disziplin bei den Ostholsteinerinnen und Ostholsteinern wahr. Die Krise ist auch eine Chance für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
 
Schleswig-Holstein. Das betrifft gerade uns in Ostholstein als Touristenhochburg. Nachdem Schleswig-Holstein vom 18. März bis zum 19. April für Touristen dichtgemacht hat (der reporter berichtete), stellt sich für viele Zweitwohnsitzler die Frage, ob sie denn auch auf Urlaub bei uns verzichten müssen. Die eindeutige Antwort: Ja. Zwar darf man seine Zweitwohnung in Schleswig-Holstein aufsuchen (auch, wenn man aus anderen Bundesländern kommt), allerdings nicht, um hier Urlaub zu machen. Die Landesregierung sieht das wie folgt und richtet sich dabei an den gesunden Menschenverstand der Zweitwohnsitzler:
 
 
„Bleiben Sie zu Hause“ ist der Appell der Bundeskanzlerin, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen beziehungsweise zu verlangsamen. Reisen von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern innerhalb des Landes sind erlaubt und damit grundsätzlich auch die Nutzung einer Zweitwohnung. Dies gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern, sofern die Reise nicht zu touristischen Zwecken erfolgt (Urlaub). Jede Zweitwohnungsnutzung unterläuft jedoch die derzeitigen Anstrengungen der Landesregierung, das Reiseaufkommen drastisch zu verringern und die Gesundheitssysteme in den Tourismusregionen bestmöglich zu entlasten. Von der Nutzung der Zweitwohnungen wird daher im Moment dringend abgeraten. (ab)


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