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Till Muchow
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Wunsch nach mehr Verständnis

Personen, die aufgrund einer körperlichen,  geistigen  oder  psychischen  Beeinträchtigung  keine Mund-Nase-Bedeckung  tragen und dies glaubhaft machen können, sind von der Maskenpflicht befreit.

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dies glaubhaft machen können, sind von der Maskenpflicht befreit.

Neustadt. Die Landesverordnung schreibt vor, im Einzelhandel, im öffentlichen Personen-Nahverkehr, in ausgewiesenen Gebieten und Straßen und weiteren Einrichtungen Maske zu tragen. Einige Menschen sind allerdings von der Maskenpflicht befreit. In der geltenden Landesverordnung ist in §1, Absatz (5), Satz 1 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung näher beschrieben und auch die Verpflichtung dazu (der reporter berichtete). Es heißt dort, die Maskenpflicht „gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können“.
 
Obwohl diese Ausnahmen in der Landesverordnung beschrieben sind, erleben Menschen, die nicht in der Lage sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, häufig sehr unangenehme Situationen, in denen sie verbal angegriffen und in aller Öffentlichkeit als „Regelverstoßende“ und „Gefährder*innen“ vorgeführt werden. Sylvia Lux-Wietstock, die im Jahr 2018 zur Behindertenbeauftragten der Stadt bestellt wurde, hat in den vergangenen Wochen viele Anrufe und Telefonate von Betroffenen zu diesem Thema gehabt und möchte für diese Problematik sensibilisieren. “Mit Rücksicht und gegenseitigem Verständnis ist auch unter Corona-Regeln ein gutes Miteinander möglich“, erklärt die ehrenamtlich tätige Behindertenbeauftragte Sylvia Lux-Wietstock. „Wir dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht ausschließen. Das betrifft sowohl die Maskenpflicht als auch die Abstandsregelung. Zum Beispiel haben Menschen mit Sehbehinderungen oder Hörbeeinträchtigungen große Probleme mit den jeweiligen Abstandsmarkierungen.“
 
Hinzu kommt, dass es im Alltag oft Situationen gibt, in denen Betroffenen trotz Nachweis oder ärztlichem Attest der Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz verweigert wird. Die Behindertenbeauftrage führt aus: „Werden Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderungen auf Grund dieser von Dienstleistungen ausgeschlossen, spricht man von Diskriminierung. Ich wünsche mir, dass wir mehr Verständnis füreinander haben. Es hilft, daran zu denken, dass Menschen gute Gründe haben können, keine Maske zu tragen oder den Abstand nicht einzuhalten. Bleiben Sie fair, gerecht und menschlich.“
 
Um auf dieses Thema aufmerksam zu machen, hat die Stadt das Stadtmarketing damit beauftragt, ein Plakat zu entwickeln, das beim Neustädter Stadtmarketing in der Hochtorstraße 17 oder bei der Behindertenbeauftragten Sylvia Lux-Wietstock erhältlich ist. Sylvia Lux-Wietstock ist auch unter Tel. 0174/3064510 oder slux@stadt-neustadt.de erreichbar. Weitere Informationen erteilt die Stadt unter 04561/619-0. (red)


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