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Altersvorsorgedepot und Rürup-Rente: was sich für Selbstständige ab 2027 ändert

Bild: Douglas Barbosa - stock.adobe.com

Wer selbstständig arbeitet und staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen wollte, hatte bislang im Wesentlichen eine Option: die Basisrente, meist Rürup-Rente genannt. Riester stand Selbstständigen ohne Rentenversicherungspflicht nicht offen. Das ändert sich zum 1. Januar 2027 – mit Konsequenzen, die über die reine Produktauswahl hinausgehen.

Der gesetzliche Stand

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen: Der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026, das Gesetz trat Ende Mai in Kraft. Die praktische Umsetzung erfolgt allerdings erst zum 1. Januar 2027 – ab dann sollen die neuen Produkte verfügbar sein. Kernstück ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie.

Für Selbstständige entscheidend: Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zum Altersvorsorge-Reformgesetz wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert; ab Januar 2027 können auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit gefördert werden. Die Zulage wird künftig beitragsproportional berechnet: 50 Cent je eingezahltem Euro bis zu 360 Euro Eigenbeitrag, für weitere bis zu 1.440 Euro dann 25 Cent je Euro – zusammen maximal 540 Euro Grundzulage jährlich. Je Kind kommt für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro ein Euro Kinderzulage hinzu.

Wie die Rürup-Rente funktioniert

Die Basisrente arbeitet nicht mit Zulagen, sondern ausschließlich über den Sonderausgabenabzug. Beiträge sind – zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag absetzbar, der an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Für 2026 liegt er bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Zusammenveranlagte.

Der Hebel ist damit einkommensabhängig: Wer einen hohen Grenzsteuersatz hat, erzielt eine spürbare Entlastung; bei niedrigem Einkommen fällt der Effekt gering aus. Im Gegenzug ist die Basisrente stark gebunden – nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar im klassischen Sinn und nur als lebenslange Rente auszahlbar.

Zwei unterschiedliche Förderlogiken

Genau hier liegt der eigentliche Unterschied, und er ist wichtiger als die Frage nach der Anlageform. Die Rürup-Förderung skaliert mit dem Steuersatz und dem eingezahlten Betrag – bis in hohe Summen hinein. Die Zulagenförderung des Altersvorsorgedepots skaliert nur bis 1.800 Euro Eigenbeitrag jährlich und ist danach ausgeschöpft.

Vereinfacht: Die neue Förderung wirkt vor allem auf die ersten Euro besonders stark, die Rürup-Förderung wirkt auf große Beträge bei hohem Einkommen. Für Selbstständige mit schwankenden oder moderaten Einkünften verschiebt das die Rechnung deutlich – für Gutverdienende, die fünfstellige Beträge absetzen können, eher nicht.

In sieben Punkten die eigene Lage prüfen

  1. Grenzsteuersatz ermitteln: Je höher er ist, desto stärker wirkt der Sonderausgabenabzug.
  2. Bestehende Schicht-1-Beiträge erfassen: Versorgungswerk oder freiwillige GRV-Beiträge werden auf den Höchstbetrag angerechnet.
  3. Sparbetrag realistisch festlegen: Wie viel lässt sich in schwachen Jahren tatsächlich aufbringen?
  4. Bindungsbereitschaft klären: Wie wichtig ist Zugriff auf das Kapital vor dem Ruhestand?
  5. Anlagehorizont bestimmen: Wie viele Jahre bleiben bis zum geplanten Rentenbeginn?
  6. Risikotragfähigkeit prüfen: Ohne Beitragsgarantie trägt man Kursschwankungen selbst.
  7. Kombination durchrechnen: Beides parallel ist möglich – die Frage ist die Aufteilung.

Flexibilität als unterschätzter Faktor

Für Selbstständige mit unregelmäßigen Einnahmen ist die Beitragsflexibilität oft entscheidender als die Förderquote. Basisrentenverträge lassen sich zwar in der Regel beitragsfrei stellen und durch Zuzahlungen aufstocken, sind aber Versicherungsverträge mit entsprechenden Kalkulationsgrundlagen und Abschlusskosten.

Ein Depot ist konstruktionsbedingt beweglicher. Wie beweglich genau, hängt allerdings von den Produktbedingungen ab, die derzeit noch nicht vorliegen. Bekannt ist bislang die gesetzliche Rahmensetzung, nicht die konkrete Ausgestaltung einzelner Angebote.

Auszahlung und Besteuerung

Beide Wege folgen dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase bleiben die Beiträge steuerlich begünstigt, besteuert wird in der Auszahlungsphase. Bei der Basisrente liegt der Besteuerungsanteil 2026 bei 84 Prozent und steigt für spätere Rentenjahrgänge bis auf 100 Prozent.

Der praktische Unterschied liegt in der Auszahlungsform: Die Basisrente kennt ausschließlich die lebenslange Rente. Für das Altersvorsorgedepot sind flexiblere Auszahlungswege vorgesehen – die Details gehören zu den Punkten, die sich erst mit den konkreten Produkten beurteilen lassen.

Was jetzt noch nicht entschieden werden kann

Ein nüchterner Hinweis gehört zum Thema: Abschließen lässt sich derzeit nichts. Die Produkte starten frühestens am 1. Januar 2027, Konditionen, Kostenstrukturen und die tatsächliche Auswahl an Anlageklassen sind noch offen. Genau diese Punkte entscheiden aber darüber, wie viel von der Förderung am Ende beim Sparer ankommt – bei langen Laufzeiten wirkt sich eine Kostendifferenz von wenigen Zehntelprozent erheblich aus.

Wer sich vorbereiten möchte, kann die Rahmenbedingungen verfolgen und die eigene steuerliche Ausgangslage klären. Ein Vergleich der Altersvorsorgedepot-Anbieter ist erst dann aussagekräftig, wenn die Konditionen veröffentlicht sind – bis dahin lassen sich lediglich Kriterien festlegen, nach denen später verglichen wird.

Sinnvolle Vorbereitung bis zum Jahreswechsel

Drei Dinge lassen sich schon jetzt erledigen. Erstens: den verbleibenden Spielraum beim Rürup-Höchstbetrag für das laufende Jahr ausrechnen, weil dieser jahresbezogen gilt und nicht übertragbar ist. Zweitens: bestehende Verträge auf Kosten und Beitragsflexibilität prüfen. Drittens: für sich klären, welcher Anteil der Vorsorge gebunden und welcher verfügbar sein soll – diese Entscheidung ist unabhängig vom Produkt.

Ein Hinweis zur Einordnung

Welche Variante im Einzelfall günstiger ist, hängt von Einkommenshöhe, Steuersatz heute und im Ruhestand, Familienstand, Anlagehorizont und Risikobereitschaft ab. Diese Faktoren lassen sich nicht pauschal gewichten – für eine belastbare Entscheidung ist eine individuelle steuerliche Betrachtung erforderlich. Zu beachten ist außerdem, dass beim Altersvorsorgedepot keine Beitragsgarantie besteht: Kursverluste sind möglich, und ihre Auswirkung ist umso größer, je kürzer der verbleibende Zeitraum bis zur Auszahlung ist.

Fazit

Für Selbstständige entsteht 2027 erstmals eine echte Wahlmöglichkeit in der geförderten Vorsorge. Die Rürup-Rente bleibt das Instrument mit dem größten Volumen und dem stärksten Steuerhebel bei hohem Einkommen; das Altersvorsorgedepot bringt Zulagen, die auf kleine und mittlere Beträge besonders stark wirken, sowie mehr Flexibilität in der Anlage. Beides schließt sich nicht aus. Die Entscheidung darüber lässt sich allerdings sinnvoll erst treffen, wenn die konkreten Produktbedingungen auf dem Tisch liegen.


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