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Reporter Eutin

Wenn Falschparken den Nachbarschaftsfrieden (zer-)stört

Hier ein Beispiel dafür, wie eine Zufahrt zugeparkt wird.

Hier ein Beispiel dafür, wie eine Zufahrt zugeparkt wird.

Bad Malente-Gremsmühlen (aj). Nein, dies ist kein Bericht über einen frustrierten Mitbürger, der nach Falschparkern auf der Lauer liegt, weil er mit seiner Zeit nichts Besseres anzufangen weiß. Es ist eine Geschichte darüber, wie sich eine Situation zuspitzen kann, wenn Alltags-Regeln, die das Zusammenleben einfacher machen sollen, nicht eingehalten werden.
Worum geht es? Auf einem Privatgrundstück am Ortseingang von Bad Malente-Gremsmühlen ist seit zwölf Jahren ein Fliesenfachmarkt ansässig. Das Gebäude wird nicht nur geschäftlich genutzt, im oberen Stockwerk wohnen zehn Personen. Für diese Mieterinnen und Mieter hält der Vermieter Stellplätze auf dem rückwärtigen Teil des Geländes vor. Im vorderen Bereich des Grundstückes stehen Kundenparkplätze zur Verfügung: „Schon immer kam es vor, dass Gäste des in Sichtweite befindlichen Restaurants auf meinem Gelände geparkt haben“, berichtet der Eigentümer, der seinen Namen nicht nennen möchte. Acht Jahre lang hat er beide Augen zugedrückt, wenn abends, an Wochenenden oder Feiertagen unberechtigt auf seinem Grundstück geparkt wurde: „Seitdem aber das Restaurant seine Kapazitäten erheblich erweitert hat und als Folge deutlich mehr Autos hier abgestellt werden, kommt es regelmäßig zu so gravierenden Behinderungen für die Mieter, dass mir nun nichts Anderes übrigbleibt, als die Fahrzeuge abschleppen zu lassen“, erklärt er. Es ist die letzte Maßnahme, nachdem alle anderen Bemühungen erfolglos geblieben sind: „Als auf dem Hof auf den Parkflächen der Mieter Autos standen, habe ich Poller angeschafft, denn natürlich gehören zu den Wohnungen entsprechende Stellflächen“, so der Eigentümer. „Und weil offensichtlich manche Menschen meinten, dass es sich um eine reine Gewerbefläche handelt, auf der es nach Geschäftsschluss niemanden stört, wenn man dort für den Restaurantbesuch seinen Wagen parkt, habe ich auch große Schilder installiert“, ergänzt er. Die Resonanz blieb aus. Unverändert wurde die Fläche ohne Zustimmung des Eigentümers quasi zum Restaurantparkplatz: „Am Lokal selbst stehen nicht ausreichend Stellplätze zur Verfügung“, meint der strapazierte Grundstücksinhaber. Er habe bereits das Gespräch mit dem Gastwirt gesucht, um gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden, zunächst vergeblich: „Ich freue mich wirklich, dass das Restaurant offensichtlich Erfolg hat, aber ich muss auch meiner Mieterschaft gerecht werden“, unterstreicht er. Als kürzlich ein Mieter ins Krankenhaus musste, konnte der Einsatzwagen nicht vor die Haustür fahren: Die Zufahrt war zugeparkt, da halfen auch die Poller nichts. Der Krankenwagen musste auf der benachbarten Tankstelle halten. Besucher der Mietenden, die abends nicht heimfahren konnten, weil die Zufahrt mit Fahrzeugen verstellt war, sind eines von vielen weiteren Beispielen. So konnten Mitarbeiter des Fliesenfachmarktes eine Lieferung nicht ausführen.
Der Grund auch hier: unbefugt Parkende. „Von Hinterlassenschaften wie Müll und Zigarettenkippen sowie nach dem Restaurantbesuch verrichteter Notdurft ganz zu schweigen“, merkt der Eigentümer an. Er lässt jetzt also abschleppen: „Ich weiß mir schlicht nicht anders zu helfen“, sagt er. Einsicht sei bei den wenigsten falsch Parkenden zu verzeichnen: „Wenn man sie darauf hinweist, dass man hier nicht parken darf, sind nicht selten Pöbeleien die Antwort“, so die seine Erfahrung. Die müssen auch die Mitarbeiter des Abschleppdienstes erdulden. Eine Situation, die an den Nerven zehrt und viel Energie kostet: „Ich kann nicht verstehen, warum man nicht akzeptieren kann, dass es sich um Privatgrundstück handelt“, sagt der Eigentümer und er fragt sich: „Was würden dieselben Leute tun, wenn jemand in ihrem Carport parkt oder die Zufahrt zu ihrem Haus blockiert?“ Seine Hoffnung ist, dass man, eventuell mit Unterstützung der Gemeinde zu einem guten Schluss für alle kommt, denn: „Ich habe wahrhaftig keine Freude daran, Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Ich möchte einfach mit allen gut auskommen!“ Ein erstes Signal hat es nun gegeben: Der Restaurantbesitzer hat einen Zettel ausgehängt, mit dem er seine Gäste auf das Parkverbot auf dem gegenüberliegenden Areal rund um den Fliesenfachmarkt hinweist.


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