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Reporter Eutin

„Wir machen weiter!“

Eutin (aj/t). Sie geben sich nicht geschlagen: Am 4. August erklärte die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren für einen Neubau der Wilhelm-Wisser-Gemeinschaftsschule an der Kerntanegente für unzulässig, die Bürgerinitiative (BI) „Mehr Raum für Entwickung“ nahm dazu nicht nur fristgerecht Stellung, sondern legte am 16. August beim Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holstein Beschwerde gegen die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein sowie gegen die Stadt Eutin ein: „Mit dieser Beschwerde möchten wir deutlich machen, wie versucht wurde, das demokratische Recht der Mitbestimmung durch behördliche Stellen zu verhindern.“ Unter anderem werfen Sonja Wirges, Stefanie Preuß und Mirko Fähling den Verantwortlichen vor, auf Zeit zu spielen: „Die gesetzlichen Zeiträume zur Beratung hinsichtlich der Fragestellung und Begründung, die Beantwortung von Fragen und die Zulassung der Fragestellung wurden bis aufs Letzte ausgereizt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Von Seiten der Stadt seien Fristen gar nicht eingehalten worden: „Erst nach Anmahnung bekamen wir eine Antwort.“ Man gehe davon aus, „dass versucht wurde, das Bürgerbegehren zu verhindern und in dieser Zeit Tatsachen zu schaffen“, so die Erklärung der BI. Für die Beantwortung der Anhörung der vorläufigen Unzulässigkeit sei eine Frist von gerade mal sieben Werktagen gesetzt worden. „Der Zeitraum dieser Anhörungsfrist liegt im Ermessen der/des zuständigen Sachbearbeiters*in“, unterstreichen die Eltern und ergänzen: „Damit wurde es uns wiederholt erschwert, angemessen zu reagieren und ohne Rechtsbeistand ist dies für Bürger*innen kaum realisierbar.“ Einen solchen Rechtsbeistand kann sich die BI dank Spenden leisten: Innerhalb der vorgegebenen Frist reichte Fachanwalt Dr. Dominik Lück eine 17seitige Stellungnahme im Namen der BI ein. Darin werden die Vorwürfe entkräftet, auf deren Grundlage das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden ist. Diese betreffen zum Einen einen Eingriff in die Bauleitplanung.
Dieser Punkt ist anwaltlich bereits im Februar widerlegt worden.
Darüber hinaus habe die BI laut Kommunalaufsicht nicht drauf hingewiesen, dass die geplante Sanierung und Erweiterung der Wisserschule am Standort in der Elisabethstraße Ergebnis eines Bürgerentscheides sei. Darauf werde seht wohl aufmerksam gemacht, so die BI, deren Anwalt dazu schreibt: „Folglich setzt sich die Begründung des Bürgerbegehrens sehr wohl mit der zeitlichen Abfolge auseinander, auch wenn dies nicht streng chronologisch erfolgt. … Dies ist ausreichend, denn nach der Gesetzesbegründung, …, muss die Begründung lediglich zu einer sachlichen und inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Inhalten des Bürgerbegehrens veranlassen.“
Aufgeben will die BI nicht: „Wir sind zwar zutiefst enttäuscht, dass wir mit unseren 1700 Unterschriften und den Lehrer*innen und dem Schulleiter im Hintergrund immer noch kein Gehör finden, sondern sogar im Prinzip ignoriert werden. Was soll man noch machen als Bürger, wenn man genötigt ist, sich von einem Rechtsbeistand begleiten zu lassen. Wir wollen einfach nur vernünftig beteiligt werden an wichtigen Entscheidungen. Durch den guten Rechtsbeistand, den wir uns nur dank Spenden leisten können, sind wir aber motiviert, so dass es weitergeht“, sagt Mirko Fähling gegenüber dem reporter.
Eine Rückmeldung des Petitionsausschusses habe die BI am 18. August erhalten. Nun wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und über das Anliegen im Ausschuss beraten: „Mit diesem Schritt der Beschwerde möchten wir auch ein Zeichen setzen für andere Initiativen, die ihr demokratisches Recht der Mitbestimmung einfordern“, erklären die drei Eltern, die weiterhin davon überzeugt, dass der richtige Platz für eine moderne Gemeinschaftsschule nicht der derzeitige Standort Am Berg ist.


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