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Inklusion und Arbeitsleben. Gemeinsam einfach machen

Schleswig-Holstein. (se) Am Mittwoch, den 5. Mai 2021 ist – unter dem zum Wahljahr passenden Motto „Deine Stimme für Inklusion – mach mit!“ – der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Seit vielen Jahrzehnten verleihen die Integrationsfachdienste (IFD) in Schleswig-Holstein der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung eine starke Stimme.
„Menschen mit Behinderung bergen ein Potential, das von vielen Unternehmen noch zu wenig beachtet wird. Sie sind wertvolle Arbeits- und Fachkräfte. Entscheidend ist, dass die Anforderungen des Betriebes und die Fähigkeiten des behinderten Menschen klar sind und gut zusammenpassen. Hier bieten die IFD eine professionelle Beratung und konkrete Lösungen“, erläutert Stephan Ekhoff von der Landesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung Integrationsfachdienste Schleswig-Holstein (LAG UB-IFD SH). Die IFD sind ein verlässlicher Partner für Schüler*innen, Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM), Arbeitnehmer*innen - auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz - und für Arbeitgeber*innen, Schwerbehindertenvertretungen sowie für Betriebs- und Personalräte. In Schleswig-Holstein arbeiten die IFD an 18 Standorten mit landesweit über 80 Fachberater*innen. Auf der Website www.ifd-sh.de können Interessierte den für Sie zuständigen IFD über eine integrierte Datenbank schnell und einfach abrufen. - Partner werden: Eine Zusammenarbeit, die sich lohnt - Stephan Ekhoff ist einer von drei Sprecher*innen der LAG UB-IFD SH, dem Zusammenschluss der Träger, die vom Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein beauftragt sind, den IFD nach dem Sozialgesetzbuch IX anzubieten. „In ca. 79 Prozent der Beratungen gelingt es unseren Mitarbeiter*innen, einen bereits bestehenden Arbeitsplatz zu sichern. Zudem können Unternehmen dem immer stärker werdenden Mangel an qualifiziertem Personal durch das Einstellen von Menschen mit Behinderungen entgegenwirken“, so Ekhoff. Dabei sei die im Einzelfall erreichte Dauerhaftigkeit eines Arbeitsverhältnisses für die IFD-Fachberater*innen das primäre Qualitätskriterium. Von der Abklärung beruflicher Perspektiven bzw. betrieblicher Erfordernisse, bis hin zur eigentlichen Integration in den Betrieb oder der Sicherung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, erfolge eine durchgehende professionelle Unterstützung. Dies gelinge nur in enger Kooperation mit den betrieblichen Partnern. Die Arbeit der IFD setzt bereits während der Schulzeit an. „Schließlich sichert ein besonders früher Start der beruflichen Orientierung sowie das Hinzuziehen von Fachleuten einen guten Start in die Arbeitswelt“, erläutert Ekhoff. Sowohl in Förderschulen als auch in Schulen des Gemeinsamen Lernens, sichern die IFD für junge Menschen mit Förderschwerpunkt ein professionelles Übergangsmanagement zwischen Schule und Berufseinstieg. Ein weiterer Auftrag der IFD besteht darin, WfbM-Beschäftigte, deren Angehörige und potentielle Arbeitgeber zu unterstützen und Klarheit zu schaffen. Die WfbM bieten besonders geschützte Arbeitsplätze für Menschen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Oftmals wird aber bereits auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz in einem Betrieb gearbeitet und daraus entsteht der Wunsch, in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu wechseln. Diese Unterstützung wird vom Integrationsamt bis zu neun Monate lang finanziert.


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