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Reporter Eutin

Bestand mit rund 53.000 Tieren wird gekeult

Plön/ Dannau (t). In einem Legehennenbetrieb in der Gemeinde Dannau ist der hochansteckende Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Die Veterinäraufsicht des Kreises Plön hat, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört bedauerlicherweise auch wieder die Keulung des gesamten Bestands, um eine weitere Ausbreitung des Virus aus dem betroffenen Betrieb heraus zu verhindern. Eine Spezialfirma hat bereits begonnen, die 53.000 Tiere zu töten. Danach erfolgt der Abtransport zur Tierkörperbeseitigungsanlage.
Anschließend wird die gesamte Anlage – wie in dem betroffenen Betrieb in Kühren auch - in mehreren Schritten gereinigt, desinfiziert und schließlich – nach einer entsprechenden Überprüfung - von der Veterinäraufsicht freigegeben. Danach bleiben der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet (siehe unten) noch 30 Tage bestehen.
Dazu Landrätin Stephanie Ladwig: „Zwei Geflügelpest-Fälle innerhalb von einer Woche in gewerblichen Betrieben, dazu mehr als 40 Totfunde von Wildgeflügel im ganzen Land – das zeigt, wie hoch der Infektionsdruck geworden ist. Wir haben keine lediglich mehr abstrakte, sondern eine konkrete Gefahr, die von allen Geflügelhaltern weiterhin eine große Obacht erfordert.“
Einem Mitarbeiter des Betriebes waren am Donnerstag mehrere verendete Hennen in dem Stall aufgefallen. Veterinäre des Kreises nahmen daraufhin umgehend Proben vor Ort. Im Landeslabor in Neumünster wurde anschließend der Influenza-Subtyp H5 nachgewiesen. Heute Mittag bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut, dass es sich erneut um einen Fall von H5N8 handelt.
Das Betriebsgelände ist abgesperrt und darf nicht betreten werden. Um den betroffenen Betrieb wurden zudem ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.
Der Sperrbezirk umfasst (komplett oder in Teilen) die Gemeinden Dannau, Giekau, Helmstorf, Högsdorf, Klamp, Kletkamp und Rantzau.
Das Beobachtungsgebiet umfasst (komplett oder in Teilen) die Gemeinden Behrensdorf, Blekendorf, Bösdorf, Giekau, Helmstorf, Högsdorf, Hohwacht, Kirchnüchel, Klamp, Kletkamp, Lammershagen, Lebrade, Lütjenburg, Martensrade, Mucheln, Panker, Plön, Rantzau, Rathjensdorf und Tröndel. Teile des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes erstrecken sich auch auf das Ostholsteiner Kreisgebiet.
Auch in diesem Fall hat die Ausweisung des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets Auswirkungen für alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten. Diese beziehen sich in erster Linie auf den Umgang mit tierischen Produkten und sind im Detail der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Beispielsweise dürfen keine Tiere oder tierischen Erzeugnisse in einen Bestand herein oder heraus gebracht werden.
Zudem seien alle Geflügelhalter in den oben genannten Gebieten verpflichtet, ihren Bestand an das Ordnungsamt des Kreises Plön zu melden. „Das gilt unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere. Wenn jemand nur eine Henne hält, dann muss auch das gemeldet werden“, klärt Sassen nochmals ausdrücklich auf.
Abschließend noch einmal der Hinweis, dass im gesamten Kreis Plön seit Anfang Dezember eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel gilt. Seitdem werden regelmäßig bei verendeten Wildvögeln Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. Vor knapp einer Woche hatte es den Eintrag des Virus in einen Legehennenbetrieb in der Gemeinde Kühren gegeben. 76.000 Tiere mussten dort getötet werden.


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