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Reporter Eutin

Maulwurf-Fallen auf dem Sportplatz

Bild: A. Jabs

Plön (aj). Der Maulwurf steht unter Naturschutz. Und deshalb rieben sich Naturschützerinnen und Tierfreunde empört die Augen, als sie auf dem Sportplatz im Schlossgebiet Vorrichtungen entdeckten, bei denen es sich um Maulwurfsfallen handelte, wie sich bei näherem Hinsehen herausstellte. Eine reporter-Nachfrage beim Kreis Plön ergab:
Auf dem Sportplatz sind durch Maulwurfsaktivität Vertiefungen, Löcher und unterhöhlte Stellen entstanden. Von diesen gingen für den Sportbetrieb Verletzungsgefahren ausgehen, hieß es aus der Kreisverwaltung.
 
Und weiter: „Bisher hatten wir in den letzten Jahren sehr regelmäßig im unmittelbaren Umfeld der 2014 eingesetzten Maulwurfsperre eine nicht geringe Maulwurfsaktivität verzeichnet. Jetzt, nach fast acht Jahren, ist es das erste Mal, dass die Maulwurfssperre überwunden wurde. Wie der Maulwurf jetzt die Sperre überwunden hat, ist noch nicht abschließend festgestellt. Die Möglichkeit, dass die Sperre über die Jahre defekt geworden ist, wird zurzeit geprüft.“ Möglich sei aber auch, dass der Maulwurf überirdisch auf beziehungsweise dann unter das Spielfeld geraten sei oder dass er sich tiefer unter der Sperre hindurchgegraben habe.
 
Als Reaktion seien im Auftrag des Kreises die Fallen durch eine Firma, die über die notwendige Sachkunde zur Bekämpfung von Wirbeltieren verfüge, aufgestellt worden. Zum rechtlichen Hintergrund gab es folgende Mitteilung: „Die Maßnahmen wurden auf Antrag vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume auf Grundlage des § 45 Abs. 7 Nr. des Gesetzes über Naturschutz und Landschafspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) – vom 29.07.2009 (BGBI. I S.2542) in der Fassung vom 18. August 2021 (BGBI. I S. 3908) genehmigt.
 
Die Genehmigung schließt die Erlaubnis mit ein, den Maulwurf zu bekämpfen. Dies wurde dann auch in enger Abstimmung von einem Fachmann durchgeführt.“ Begründet wird die Maßnahme mit Verletzungsgefahren, die sich aus der Maulwurfsaktivität ergäben. Alternativen seien laut Kreis nicht infrage gekommen: „Mit der Antragstellung auf Durchführung von Maßnahmen wurde zunächst geprüft, ob eine Vergrämung des Maulwurfes möglich ist. Diese Vergrämung war nicht möglich, da der Maulwurf durch die Maulwurfsperre auf dem Gelände sozusagen ‚gefangen‘ ist.“ Und was ist mit Lebendfallen? Auch darauf hat der Kreis eine Antwort: „Es wurde sich gegen eine Lebendfalle entschieden, weil der Maulwurf aufgrund seines Stoffwechselprozesses eine sehr kurze Überlebenszeit in der Lebendfalle hat.“
 

Was dem Kreis unausweichlich erschien, ist für die Stadt Plön keine Lösung: „Unter Schutz stehende Tiere sollte man nicht töten. Wir von der Stadt würden so ein Verfahren nicht anwenden. Wenn, dann kommen nur Lebendfallen in Frage. Aber auch die setzen wir nicht ein. Die Böden werden vom Baubetriebshof abgeschleppt und geebnet“, lautet die Auskunft von Beate Duwe, Umweltfachkraft der Stadt. Vielleicht könnte man den Kolleg*innen vom Kreis diesbezüglich ein paar Tipps geben?


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