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Reporter Eutin

Geflügel im Kreis muss weiterhin im Stall bleiben

Auch Hühner müssen vorerst „hinter Gittern“ bleiben.

Auch Hühner müssen vorerst „hinter Gittern“ bleiben.

Plön (t). Seit dem Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Plön im November 2020, wird das Virus weiterhin regelmäßig bei verendeten Wildvögeln im Kreis Plön sowie den Nachbarkreisen nachgewiesen. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und einen Eintrag in private Bestände sowie Zuchtbetriebe zu verhindern, hat der Kreis seine „Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Plön“ verlängert. Diese gilt zunächst bis zum 31. März 2021.
 

Um zu verhindern, dass sich der Erreger von Wildvögeln auf weitere Geflügelbestände ausbreitet, dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im gesamten Kreisgebiet nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ sind weiterhin Freilandställe erlaubt, die nach oben geschlossen und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Die Maschenweite darf dabei nicht mehr als 25mm betragen. Außerdem ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.
 

Neben der Aufstallungspflicht ist es unbedingt erforderlich, dass alle Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. „Die Geflügelpest ist hoch ansteckend und lässt sich unbemerkt über Kleidung, Schuhe oder Hände verbreiten“, erklärt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen die Übertragungswege. Etwas Kot eines erkrankten Tieres unter dem Schuh reiche schon aus, um das Virus in den Bestand zu bringen. „Beim Betreten des Stalls sollten die Geflügelhalter deshalb Schutzkleidung tragen und Hände und Schuhe desinfizieren“, rät Sassen. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen müsse zudem umgehend an die Veterinärbehörde gemeldet werden.
Neben den Geflügelhalter*innen sind auch alle Halter*innen von Katzen und Hunden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen, da die Tiere das Virus – genau wie der Mensch – leicht übertragen können. Vor allem ein Kontakt zwischen Hunden und Katzen mit Geflügelbeständen muss unbedingt verhindert werden.
 

Wer einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel findet, sollte diesen bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch das Kreis-Veterinäramt.
Für spezielle Rückfragen ist das Kreis-Veterinäramt telefonisch zu erreichen unter 04522-743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.kreis-ploen.de


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